Ehe, kirchlich heiraten

Gott ist gegenwärtig in menschlicher Liebe

  • Eine dauerhafte Beziehung eingehen und eine Familie gründen
  • Gestützt durch die Gemeinschaft der Kirche Ehe und Familie leben

 

Die kirchliche Trauung

Es freut uns sehr, wenn Sie sich kirchlich „trauen“, wenn Sie kirchlich heiraten möchten.

  1. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mehre Wochen vorher (und bevor Sie schon alles andere fixiert haben) Kontakt mit dem Pfarrer oder Diakon auf, um ein Erstgespräch zu führen und einen Termin für das Trauungsgespräch und die Trauung zu vereinbaren.
     
  2. Für die Formalitäten wenden Sie sich zu den Bürozeiten an die Pfarrsekretärin.
     
  3. Bitte besuchen Sie eines der Ehevorbereitungsseminare in Breitenwang oder woanders in unserer Diözese. Es gibt viele Termine zur Auswahl. Haben Sie keine Scheu davor! Sie beide werden nur davon profitieren. Bringen Sie den Bestätigungsschein bitte auch zum Trauungsgespräch mit!
     
  4. Beim Trauungsgespräch wird der freie Wille zur kirchlichen Ehe bekundet. Außerdem werden Details zur Trauung besprochen und es wird geklärt, ob alle notwendigen Dokumente vorliegen. Die kirchliche Eheschließung ist auch ein Rechtsakt, und niemand möchte schließlich ungültig verheiratet sein, weil im Vorfeld formale Fehler passiert sind.
     
  5. Das Sakrament der Ehe spenden die Ehepartner einander. Ein Priester oder Diakon assistiert der Trauung (= „Trauungsassitenz“) und bestätigt deren Rechtmäßigkeit im Namen der Kirche.
     
  6. Die Trauzeugen bezeugen ebenso die Trauung. (Hinweis: Sie müssen nicht zwangsläufig römisch-katholisch sein, sondern können auch einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören oder ohne religiöses Bekenntnis sein.)
     
  7. Sorgen Sie sich rechtzeitig um die Ringe, Ihre Trauzeugen und eventuell um eine Hochzeitkerze.

Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunden der Brautleute
  • Meldenachweis: Sofern die Wohnadressen von Braut und / oder Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Meldezettel vorzulegen.
  • Aktuelle Taufscheinergänzungen der Brautleute (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Kindern: Taufscheine bzw. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder bzw. weiterer Kinder von Braut/ Bräutigam                                             
  • Wenn bereits kirchliche und/ oder staatliche Vorehen bestanden haben: Trauschein, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil ...
  • Daten der Trauzeugen: Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse

Vollständigkeit der Unterlagen: Die Trauung kann erst vorgenommen werden, wenn alle zur gültigen und erlaubten Eheschließung notwendigen Unterlagen und Dokuemnte - einschließlich einzuholender Erlaubnisse und Dispensen - vorliegen und der Ledigenstand zweifelsfrei feststeht.

                                        

Ehepaare aus dem Ausland

... die in Ehrwald heiraten wollen:

  • Für die Aufnahme eines Trauungsprotokolles ist Ihr eigenes Wohnsitzpfarramt zuständig. Erledigen Sie alle Formalitäten früh genug, da die Unterlagen über mehrere kirchliche Stellen geschickt werden. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig im Pfarramt Ehrwald eintreffen, kann die Trauung nicht stattfinden.
  • Achten Sie auch darauf, dass alle Unterlagen in Ihrer Heimatpfarre LESERLICH (!!!) ausgefüllt werden, ansonsten kann es zu Schwierigkeiten kommen.

 

Gestaltung

Texte:

Bitte bedenken Sie, dass die kirchliche Trauung innerhalb eines Gottesdienstes stattfindet.

  • Lesungen aus der Heiligen Schrift können daher nicht durch weltliche Texte ersetzt werden.
  • Gute und aussagekräftige Texte lassen sich sicher an geeigneten Stellen in den Gottesdienst einbauen, aber überladen Sie den Gottesdienst bitte nicht mit vielen zusätzlichen Gedanken und Texten. Die Gebete, Bibelstellen und Rituale der Kirche haben ihre eigene Aussage und Bedeutung.
  • Die Auswahl der Bibelstellen erfolgt mit dem Pfarrer oder Diakon zusammen, ebenso die Vorbereitung der Fürbitten.

Musik:

  • Bitte unterscheiden Sie die kirchliche Feier von der weltlichen. In der Kirche sollte die Musik zu einem Trauungsgottesdienst passen - lebendig darf sie dabei ruhig sein :)
  • Wenn die Trauung in einer Heiligen Messe gespendet wird, sollen das Gloria- und Heiliglied als solche gesungen werden (nicht irgendwelche Lieder an diesen Stellen), ebenso das Halleluja.
  • Bei einer Trauung in der Fastenzeit entfällt das Gloria, und es werden keine Lieder gesungen, die ein Halleluja beinhalten.