Kommunionverweigerung: Diözese im Gespräch mit Betroffenen

Zur Klärung eines Falles von Kommunionverweigerung, über den die Tiroler Tageszeitung berichtete, hat die Diözese Innsbruck Gespräche mit der betroffenen Frau und dem verantwortlichen Pfarrer aufgenommen.

Innsbruck (KAP) Zur Klärung eines Falles von Kommunionverweigerung hat die Diözese Innsbruck Gespräche mit der betroffenen Frau und dem verantwortlichen Pfarrer aufgenommen. Die Diözese bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (TT), wonach der Pfarrer von Imsterberg, Stefan Müller, einer Mutter, deren Tochter am gleichen Tag die Erstkommunion empfing, die Spendung der Kommunion verweigerte. Als vermutlichen Grund nannte die Frau, dass sie nur standesamtlich verheiratet sei. Inzwischen hat am Dienstag Regens Peter Ferner im Auftrag von Bischof Manfred Scheuer (der sich derzeit im Ausland aufhält) Gespräche mit beiden Seiten geführt.
Weitere Gespräche mit dem Pfarrer und auch mit der Betroffenen - sofern sie es wünscht - sollen folgen. Gegenüber der TT hatte Bischofsvikar Prälat Erich Saurwein erklärt, grundsätzlich schließe vom Empfang der Kommunion einzig und allein schwere Schuld aus. Die Eucharistie sei "ein höchstes Gut, das man nur in entsprechender
Ehrfurcht empfangen soll". Der Kommunionspender könne aber "nicht die unmittelbare Einsicht in den Gewissenszustand des Betreffenden haben".
Saurwein wies zudem auf eine Richtlinie des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 2000 hin, wo es heißt: "Die pastorale Klugheit rät mit Nachdruck, Fälle öffentlicher Verweigerung der heiligen Kommunion zu vermeiden. Die Seelsorger müssen den
betreffenden Gläubigen den wahren kirchlichen Sinn der Norm zu erklären suchen, damit diese sie verstehen oder wenigstens respektieren können."
Laut TT war die betroffene Mutter als sogenannte "Tischmutter" an den Vorbereitungen zum Erstkommunion-Gottesdienst beteiligt. Die Verweigerung der Kommunion habe sie überrascht. Dass sie nur standesamtlich verheiratet sei habe "persönliche Gründe". Sie
zweifle daran, dass "der Pfarrer wirklich das Sündenregister jedes Einzelnen und dessen Lebensumstände" kennt. Ihre Kinder erziehe sie im christlichen Glauben. Durch die Aktion des Pfarrers fühle sie sich in ihrer "menschlichen Würde verletzt", wurde die Frau zitiert.
Nach dem Gespräch mit dem Vertreter der Bischofs habe sich die Mutter erfreut gezeigt, dass sich die Diözese mit ihrem "Fall" befasst, hieß es in Medienberichten weiter. Für sie sei die Causa damit erledigt. 

 

Der Wortlaut der Stellungnahme der Diözese Innsbruck: 

Bischofsvikar Prälat Erich Saurwein: "Grundsätzlich schließt vom Empfang der Hl. Kommunion einzig und allein schwere Schuld aus. Die Eucharistie ist allerdings ein höchstes Gut, das man nur in entsprechender Ehrfurcht empfangen soll.
Der Kommunionspender kann nicht die unmittelbare Einsicht in den Gewissenszustand des Betreffenden haben."
 
In einer päpstlichen Erklärung aus dem Jahr 2000 heißt es außerdem: Die pastorale Klugheit rät mit Nachdruck, Fälle öffentlicher Verweigerung der hl. Kommunion zu vermeiden. Die Seelsorger müssen den betreffenden Gläubigen den wahren kirchlichen Sinn der Norm erklären suchen, damit diese sie verstehen oder wenigstens respektieren können. 

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