Kirchliches Vermögen wird sinnvoll eingesetzt

Aktuelle Berichte zu Fragen der Kirchenfinanzierung gibt Gelegenheit einige Aspekte richtig zu stellen oder ins rechte Licht zu rücken.

Die aktuelle Berichterstattung zu Fragen der Kirchenfinanzierung gibt Gelegenheit einige Aspekte richtig zu stellen oder ins rechte Licht zu rücken.

 

Für Geld vom Staat gibt es mehr Leistung 

Kirchliche Einrichtungen, insbesondere Orden und die Caritas, erhalten von der öffentlichen Hand Tagsätze bzw. Zuschüsse für Leistungen, die sie im Sozial- und Gesundheitsbereich für die Öffentlichkeit erbringen. Wir wissen, dass diese Leistungen von den kirchlichen Trägern deutlich günstiger erbracht werden können, weil sie häufig durch enormes freiwilliges Engagement unterstützt werden bzw. effizienter wahrgenommen werden als in vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen.

 

Kirchliche Privatschulen sind kostengünstiger 

Die Führung dieser Schulen ist eine Bereicherung und ein wichtiges Standbein des Schulsystems in Österreich und entlastet ebenfalls die öffentlichen Haushalte, weil die Administrationsaufwendungen, ein Großteil der Investitionen in die Schulinfrastruktur sowie die Grundstücke für diese Schulen von den kirchlichen Trägern bzw. über Schulbeiträge aufgebracht werden.

Dies ist beispielsweise beim Bischöflichen Gymnasium Paulinum in Schwaz und anderen von Ordenseinrichtungen geführten Schulen in Tirol der Fall. Dies gilt im Übrigen auch für die Pädagogischen Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, die dem Staat Kosten bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sparen hilft.

 

Kulturgüter sind uns was wert – Gläubige leisten am meisten 

Die Diözese Innsbruck zahlt im Allgemeinen zehn Prozent für die Sanierung von Pfarrkirchen sowie 30 Prozent für die Sanierung von Pfarrhäusern. In Summe sind das jährlich rund 800.000 Euro. Den überwiegenden Teil der Kosten bringen die Gläubigen über Spenden und Eigenleistungen auf. In der Gesamtsumme eines Projektes ergibt das im Schnitt deutlich mehr als die Hälfte der Aufwendungen.

Wir sind dankbar dafür, dass sich das Land Tirol - in Anerkennung und Wertschätzung der Bedeutung dieser Kulturgüter für das Land - in der Regel bis zu einem Drittel an den Sanierungskosten beteiligt.

Die Mittel aus dem Denkmalschutz wurden in den vergangenen Jahren reduziert und decken nun deutlich weniger als zehn Prozent der Gesamtaufwendungen ab.

Häufig wird übersehen, dass für diese Sanierungsvorhaben 20 Prozent Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abgeführt werden. Aus diesem Steueraufkommen ergibt sich eine Summe, die die Zuschüsse der öffentlichen Hand mehr als aufwiegt. Zudem sind die die Aufträge aus den Bau- und Renovierungsvorhaben an kirchlichen Gebäuden gerade für das Baugewerbe und das Handwerk ein wichtiger regionaler Wirtschaftsfaktor.

 

Für besondere Leistungen gibt es eine Befreiung von der Grundsteuer 

Die Grundstücke von anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind per Gesetz von der Grundsteuer befreit, wenn sie dem Gottesdienst, der Seelsorge oder der religiösen Unterweisung bzw. der Verwaltung dienen oder als Altenheim genutzt werden. Hier stehen die Kirchen im Grundsteuergesetz in einer Reihe mit Bund, Ländern und Gemeinden, dem Roten Kreuz, den Freiwilligen Feuerwehren, Sportvereinen, Schulen, Kindergärten, Krankenanstalten etc. Der Grund für diese Befreiung liegt darin, dass diese Einrichtungen besondere Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Für alle anderen Liegenschaften, insbesondere jene, die Erträge erbringen, wird selbstverständlich Grundsteuer abgeführt.

Mit dieser Frage wird häufig die Frage vermischt, wie land- und forstwirtschaftliche Flächen grundsteuerlich behandelt werden. Diese Frage trifft nur selten kirchliche Einrichtungen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Bewertungsgesetz § 52.

 

Diözese Innsbruck ermöglicht "Leistbares Wohnen" 

Die Diözese Innsbruck engagiert sich seit einiger Zeit in geradezu vorbildlicher Weise im geförderten Wohnbau und trägt so zu leistbarem Wohnen bei. Mehrere Hektar an Grundfläche wurden alleine in diesem Jahr bereits für Wohnprojekte gemeinnütziger Wohnbauträger zur Verfügung gestellt. Umgesetzt sind Projekt in Innsbruck und Zirl, Verträge sind unterzeichnet für Serfaus, Hatting, Fügen, Lienz, Telfs, Götzens und Strass im Zillertal.

Kirchliches Vermögen wird sinnvoll eingesetzt