Jakob Bürgler zum Diözesanadministrator gewählt

Das Konsultorenkollegium hat am Montag, 18. Jänner 2016 den Osttiroler und bisherigen Generalvikar zum Diözesanadministrator von Innsbruck.

Das Konsultorenkollegium wählte heute, Montag, 18. Jänner 2016, am Nachmittag den Osttiroler und bisherigen Generalvikar der Diözese Innsbruck zum Diözesanadministrator von Innsbruck.
  

Bürgler: Kirche steht im Umbruch – Dank an Bischof Manfred Scheuer 

Der neue Diözesanadministrator Jakob Bürgler: „Ich bin sehr dankbar für das Vertrauen, das man mir entgegenbringt. Die Atmosphäre beim Zusammentreffen des Kollegiums stimmt mich sehr zuversichtlich und ist Zeugnis für die Bereitschaft, gemeinsam die Monate der Vakanz gut zu bewältigen.“ Bürgler zu den bevorstehenden Herausforderungen. „Wir stehen als Kirche in einer starken Umbruchszeit, die uns sehr fordert. Umso wichtiger ist es, mit allen Kräften positiv auf Menschen und deren Lebenswelt zuzugehen. Mein großer Dank gilt Bischof Manfred Scheuer, der mir in den vergangenen zehn Jahren sein Vertrauen entgegengebracht und viele Lernschritte ermöglicht hat.“ Bürgler abschießend: „Ich bitte um das Mittragen aller und das Gebet für mich und die Diözese Innsbruck.“

Beginn der Sedisvakanz – rechtliche Folgen
Mit dem Zeitpunkt der Besitzergreifung der Diözese Linz durch Bischof Dr. Manfred Scheuer am Sonntag, dem 17.01.2016 wurde der Bischofsstuhl der Diözese Innsbruck vakant.
Folgende rechtliche Folgen sind mit dem Eintritt der Sedisvakanz verbunden:
Der Priesterrat der Diözese Innsbruck hört gem. c. 501 § 2 CIC auf zu bestehen. Seine Aufgaben werden vom siebenköpfigen Konsultorenkollegium (Mag. Roland Buemberger, Msgr. Mag. Jakob Bürgler, Cons. Paul Grünerbl, Mag. Bernhard Kranebitter, Cons. Mag. Stanislaus Majewski, Cons. Mag. Dr. Peter Scheiring, Mag. Lic. Norbert Zur) wahrgenommen.
Mit Beginn der Vakanz enden Ämter des Pastoralrates, Generalvikars und Bischofsvikars
Ebenso hört gem. c. 513 § 1 CIC der Pastoralrat der Diözese Innsbruck mit Eintritt der Vakanz auf zu bestehen. Das Amt des Generalvikars endet mit dem Eintritt der Vakanz. Zeitgleich endet auch das Amt des Bischofsvikars für die Orden und für die spirituellen Bewegungen.
Wahl des Diözesanadministrators
Gemäß c. 421 § 1 CIC muss das Konsultorenkollegium innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme von der Vakanz des bischöflichen Stuhls einen Diözesanadministrator wählen. Das Konsultorenkollegium der Diözese Innsbruck wurde von Nuntius Dr. Peter Zurbriggen beauftragt, zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Wahl durchzuführen. Am Montag, 18.01.2016, fand am Nachmittag die Wahl des Diözesanadministrators statt. Dabei fiel die Wahl auf Msgr. Mag. Jakob Bürgler. Diözesanadministrator Bürgler hat Regens Mag. Roland Buemberger zu seinem Ständigen Vertreter ernannt. 

Diözesanadministrator bestätigt Bischofsvikar im Amt
Diözesanadministrator Bürgler hat für die Dauer der Sedisvakanz in seiner Aufgabe Prälat Dr. Hermann Steidl als Verantwortlicher für die Orden und für die spirituellen Bewegungen bestätigt.
Alle anderen Ämter und Funktionen bedürfen keiner Bestätigung. 

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