Bischöfe tagten in Mariazell
Vom 16. bis 18. Juni hat die Österreichische Bischofskonferenz ihre Sommervollversammlung in Mariazell abgehalten. Im Fokus der Beratungen standen unter anderem die Themen Entwicklungszusammenarbeit, Sterbehilfe und Fragen eines Adoptionsrechts für homosexuelle Paare.
Die österreichischen Bischöfe appellieren an die Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) massiv zu stärken. Die letzten Kürzungen in diesem Bereich hätten unmittelbare Auswirkungen auf die Überlebenschancen hunderttausender Frauen, Männer und Kinder auf der Welt und sie beschädigten das internationale Ansehen Österreichs, warnen die Bischöfe in einer Erklärung zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz am Mittwoch in Mariazell.
Die im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen mit einem Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel und der Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds - auch im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe am Balkan - müssten rasch in Angriff genommen werden, fordern die Bischöfe. Als ersten Schritt solle die Bundesregierung parteienübergreifend dafür eine Lösung finden, dass die beschlossenen Kürzungen im Budgetvollzug nicht wirksam werden, damit das Überleben vieler Menschen gesichert werden kann.
Der österreichische Budgetbeschluss für das Jahr 2015 habe deutliche Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) gebracht und sei ein Rückschlag im weltweiten Kampf gegen Armut und Unterentwicklung, kritisieren die Bischöfe. Die Einsparungen umfassten 17 Millionen Euro bei der direkten Projekthilfe und eine Nichterhöhung des Auslandskatastrophenfonds. Somit seien die Gelder bei der direkten Projekthilfe, der Bereich in dem Österreichs Engagement gegenüber konkreten Ländern sichtbar wird, auf die Hälfte des Niveaus der Mittel im Jahr 2010 gefallen. Das führe den Rückgang bei der bilateralen Hilfe deutlich vor Augen, so die Bischöfe. Organisationen aus der Kirche und der Zivilgesellschaft hätten dagegen entschieden protestiert und die Bischöfe würden sich dieser Kritik anschließen.
Verbot der Sterbehilfe in Verfassung verankern
Die Bischofskonferenz ist für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und unterstützt die aktuelle parlamentarische Bürgerinitiative zu diesem Thema. Es gelte alle politischen und gesellschaftlichen Bemühungen, die den in Österreich bestehenden breiten Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken, heißt es in einer am Mittwoch nach Abschluss der dreitägigen Vollversammlung der Bischöfe in Mariazell veröffentlichten Erklärung. Von daher "bestärkt die Bischofskonferenz ausdrücklich die Bundesregierung in ihrem Vorhaben einer möglichen Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung".
Die Bischöfe erinnern daran, dass sie dieses Anliegen schon vor Jahren an den Verfassungskonvent herangetragen haben. Kardinal Franz König habe damals zudem in einem Brief an den Konvent als Ziel formuliert, "an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben". Dieses Wort wird auch von der seit Mai laufenden Bürgerinitiative mit der Bezeichnung "An der Hand" aufgegriffen, die u.a. die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung fordert. "Die Bischöfe unterstützen diese Bürgerinitiative und laden zur Unterzeichnung ein," wird festgehalten.
Adoptionsrecht und künstliche Befruchtung
Mit Nachdruck sprechen sich die Bischöfe gegen künstliche Befruchtung und ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. "Bei Vater und Mutter aufzuwachsen gibt den Kindern wesentliche Orientierung und ist maßgeblich für die eigene Identität", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell am Mittwoch. "Wer eine Situation herstellt, wo dem Kind von vorneherein diese Möglichkeit genommen wird, stellt sich gegen das Wohl des Kindes", betonen die Bischöfe mit Blick auf vermehrt laut gewordene "gesellschaftspolitische Forderungen, die die Grundkonstanten des Zusammenlebens betreffen und auf Kosten der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft gehen können". Jedes Kind habe ein Recht auf Vater und Mutter, das so gut wie möglich gewahrt werden müsse.
Konkret erneuern die Bischöfe in ihrer Erklärung ihr generelles "Nein" zur Präimplantationsdiagnostik, "weil diese Methode nie der Therapie des Embryos dient, sondern immer nur Selektion zur Folge hat". "Auf Kosten der Kinder" gehe auch künstliche Befruchtung mit dem Ziel, einem gleichgeschlechtlichen Paar den Kinderwunsch zu erfüllen, so die Bischöfe. Eine ähnliche Situation sei bei der Fremdkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegeben, "die ebenfalls dem Kind die Möglichkeit nimmt, im wichtigen Beziehungsfeld zwischen Vater und Mutter aufzuwachsen".
An die Regierung appelliert die Bischofskonferenz, in diesen Punkten "mit Blick auf das Wohl des Kindes keine Kompromisse einzugehen". Auch eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der "vom Staat besonders geschützten Ehe zwischen Mann und Frau" lehnen die Bischöfe "entschieden" ab.
