Hochzeit
Planungen
- Wann soll die Trauung stattfinden?
- Wo soll die Trauung stattfinden? In Stams kann diese in der Pfarrkirche, der Blutskapelle oder der Basilika stattfinden.
- Wer führt die Trauung durch? Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Pfarrers (in Stams ist dies Cyrill Greiter) Hochzeiten in Stams durchzuführen. Weiters können von der Pfarre Stams auch P. Michael Falkner und Diakon Hannes Hörmann Hochzeiten leiten.
Wo melde ich mich an? Welche Dokumente brauche ich?
Die zuständige Pfarre ist wahlweise die Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams, auch dann, wenn nicht in einer der beiden Pfarren geheiratet wird. Für die Anmeldung in Stams (Braut oder Bräutigam sind in Stams gemeldet) ist das Pfarrbüro Stams zuständig. Bitte mit den folgenden Unterlagen rechtzeitig (einige Monat vor der Hochzeit) im Pfarrbüro Stams vorbeikommen:
- Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam
- Aktuelle Taufscheinergänzung (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde von gemeinsamen bzw. weiteren Kindern
- Meldezettel von Braut und Bräutigam
- Heiratsurkunde vom Standesamt
Benötigt werden auch folgende Informationen: Beruf, Wohnort der Braut/ des Bräutigams, Name und Geburtstage der Eltern der Braut/ des Bräutigams, Daten der TrauzeugInnen
Gespräch mit dem Pfarrer - Trauungsprotokoll
Dabei handelt es sich zum einen um ein Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und über das katholische Eheverständnis. Im Rahmen dieses Gesprächs wird das sog. „Trauungsprotokoll“ erstellt, d.h. es wird festgehalten, ob die Parteien den für eine kirchliche Trauung nötigen Ehewillen haben und geklärt, ob der Trauung ein Hindernis entgegensteht bzw. ob gegebenenfalls Erlaubnisse und Dispensen nötig sind. Im Normalfall ist es ratsam, dieses Gespräch ca. 2 bis 3 Monate vor der geplanten Trauung zu führen. Die Unterlagen müssen dann vom Pfarrbüro fristgerecht an die jeweilige Trauungspfarre weitergegeben werden.
Gespräch mit dem Priester/Diakon, der die Trauung durchführt
Wenn der Wohnpfarrer nicht der Traugeistliche sein wird, sollen in einem eigenen Gespräch mit dem vorgesehenen Traugeistlichen Fragen rund um Form und Gestalt der kirchlichen Feier behandelt werden wie Liedauswahl, Gebete, Fürbitten.
TrauzeugInnen
Zur gültigen kirchlichen Eheschließung müssen bei der Trauung neben dem Brautpaar und dem Trauungsgeistlichen mindestens zwei weitere Personen anwesend sein. In der Regel werden diese Personen als sog. "Trauzeugen" vorab benannt. "Trauzeuge" kann - unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität oder seiner Religion - jeder Mensch sein, der die kirchliche Trauung als solche wahrnehmen und zumindest unmittelbar bezeugen kann. Als empfohlenes Mindestalter gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ehevorbereitungskurs
Wer kirchlich heiraten will, sollte an einem Ehevorbereitungskurs (ein Partnerkurs für Brautpaare) teilnehmen. Die Diözese Innsbruck bietet in Seminaren und Vorträgen Hilfestellungen an, um das Leben zu Zweit lebendig zu halten und immer wieder Wege zueinander zu finden. Hier gibt es die Angebote der Diözese Innsbruck: https://www.dibk.at/Glaube-Feiern/Ehe-Kirchlich-heiraten/Seminare-zur-Ehevorbereitung.
