Pfarrkirchenrat

Mitglieder:

Vorsitzender 

Pfr. Martin Müller

Stellvertreter des Vorsitzenden 

Dr. Erich Janovsky

Protokollführer 

Gerhard Achammer

weitere Mitglieder 

Ludwig Fuchs
DI Martin Gradnitzer
DI Gernot Kirchmair 

 

Rechnungsprüfer:

  • Mag. Harald Chesi
  • Dkfm. Heinz Hollaus

Sie gehören dem Pfarrkirchenrat nicht an.

Ihre Aufgabe ist es, die jährliche Kirchenrechnung zu überprüfen.Mit dieser Prüfung und durch die Genehmigung durch die bischöfliche Finanzkammer wird der Pfarrkirchenrat entlastet.

 

Grundsätze:

finden sich in der Präambel der Pfarrkirchenratsordnung (2013):

Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von den weltlichen Gesetzen, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
Diese Zwecke sind vor allem: Die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhaltes des Klerus und der Kirchenbediensteten, die Ausübung der Werke des Apostolates und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen (c 1254 CIC).
In diesem Sinne soll die Vermögens- und Finanzverwaltung in den Pfarren von folgenden Grundsätzen getragen sein: 

  • Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die pfarrliche Seelsorge und Beachtung der pfarrlichen Erfordernisse.
  • Sorge um Erhalt und Nutzung der bestehenden pfarrlichen Einrichtungen.
  • Verantwortungsbewusste Nutzung des kirchlichen Vermögens.
  • Anwendung des Prinzips der Substanzerhaltung im Umgang mit dem kirchlichen Vermögen.
  • Sorgsame und zweckentsprechende Handhabung der finanziellen Mittel.