Wertschätzend aufeinander zugehen

Stellungnahme von Bischof Hermann Glettler zum vatikanischen Segnungsverbot für gleichgeschlechtliche Verbindungen

Das römische Lehramt hat mit einem Dekret, das am 15. März 2021 veröffentlicht wurde, der Möglichkeit einer liturgischen Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen eine Absage erteilt. Diese vatikanische Klarstellung wird von allen, die sich weiterhin einen seelsorglichen Gestaltungsfreiraum in dieser Frage erhofft haben, als Enttäuschung empfunden. Dennoch ist die vorgelegte lehramtliche Entscheidung mit Sicherheit keine Ablehnung eines respektvollen Umgangs der Kirche mit homosexuell lebenden Menschen insgesamt. Im Gegenteil. Wörtlich heißt es im Dekret: „Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in seiner Fülle zu verkünden.“ Diesbezüglich gibt es allerdings noch viel zu tun. Die oberflächlichen und gehässigen Verurteilungen der Vergangenheit haben Wunden hinterlassen, die nur schwer heilen. 

 

Der Kirche ist es ein Anliegen alle Menschen zu einer persönlichen Weg- und Heilsgeschichte mit Gott einzuladen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder Weltanschauung. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften erachtet die Kirche als eine Form von Beziehungen, die auf Treue, gegenseitige Hingabe und Liebe gegründet sein können. Mir scheint, dass sie damit auch zum notwendigen Miteinander in unserer Gesellschaft beitragen. Papst Franziskus hat vor kurzem alle Staaten zum rechtlichen Schutz für gleichgeschlechtliche Paare aufgerufen. Die Sorge füreinander und die wechselseitige Absicherung brauchen jedenfalls einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, der sie vor Diskriminierungen schützt. Das ist in Österreich und in den meisten europäischen Staaten der Fall und selbstverständlich zu begrüßen. 

 

Die katholische Kirche unterscheidet aber gleichgeschlechtliche Partnerschaften von der „Ehe“ im christlichen Sinn, auch wenn es einige Momente geben mag, die vergleichbar sind. Die Kirche fühlt sich in dieser Differenzierung an die Aussagen der Heiligen Schrift gebunden, die beginnend mit dem Schöpfungsbericht von der gottgewollten geschlechtlichen Liebe zwischen Mann und Frau berichtet. Die dabei betonte Unterschiedlichkeit und Komplementarität der Geschlechter werden als ein Geschenk Gottes wertgeschätzt. „Als Mann und Frau“ schuf Gott den Menschen. Das Sakrament der Ehe baut darauf auf und sieht in der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, in der Kindern neues Leben geschenkt werden kann, ein unersetzbares, heilsames Zeichen für Einheit und Versöhnung in unserer Welt. 

 

Da es also der Kirche ein Anliegen ist, das Sakrament der Ehe für Mann und Frau zu schützen und zu stärken, installiert sie zukünftig keine offizielle Segensliturgie für gleichgeschlechtliche Paare. Das ist der wesentliche Teil der Klarstellung. Die Öffnung für eine derartige Segensfeier, wie sie von Betroffenen und auch nicht wenigen Gläubigen immer wieder gefordert wird, findet nach Auffassung des kirchlichen Lehramtes keine Entsprechung in der Heiligen Schrift und der Tradition unserer Glaubensgemeinschaft. Schon im Jahr 2015 hat Papst Franziskus im nachsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“ keinerlei Fundament dafür gesehen, „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ (AL 2351) 

 

Was kann also die Kirche tun – speziell auch im konkreten Leben der Pfarrgemeinden? Grundsätzlich werden wir uns in moraltheologischen Fragestellungen noch deutlicher dazu entscheiden müssen, das Gute im Leben der Menschen zu benennen und zum Leuchten zu bringen. Die Kirche ist ja dazu da, die Frohbotschaft Jesu zu verkünden und alle, die dies wünschen, selbstlos und nachhaltig auf ihrem persönlichen Weg mit Gott zu begleiten. Die Kirche wird ihre wesentlichen Prinzipien dabei nicht aufgeben, aber sich deutlich von jeder diskriminierenden Beurteilung und Ausgrenzung von Menschen distanzieren. 

 

Vielleicht gelingt es uns in Zukunft – trotz der Absage an eine quasisakramentale Segensfeier homosexueller Paare – noch deutlicher aufeinander zuzugehen und miteinander einen Weg im Wissen um Gottes Begleitung zu gehen. Unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung wollen wir allen Menschen ein Willkommen und eine spirituelle Heimat in der Kirche anbieten. Der lebendige Gott hat doch für jeden Menschen einen persönlichen Plan. Dies besser zu verdeutlichen ist Auftrag und Herausforderung zugleich. Ein Weg des Lernens liegt vor uns, der noch mehr Offenheit, Bereitschaft zum Kennenlernen und Aufeinander-Zugehen erfordert. 

 

Hermann Glettler 

Diözesanbischof von Innsbruck, 

Referatsbischof für Ehe und Familie 

17.3.2021