Schulreform: Kirchliche Experten äußern sich kritisch

Mit Skepsis reagieren kirchliche Schulexperten auf den Vorschlag, künftig den Bundesländern mehr Kompetenz imSchulbereich zu übertragen.

(KAP) Mit Skepsis reagieren kirchliche Schulexperten auf den Vorschlag, künftig den Bundesländern mehr Kompetenz im Schulbereich zu übertragen. Das geht aus einer "Kathpress" seit Freitag vorliegenden Stellungnahme hervor. Der Text befasst sich mit "Entwicklungen der Zuständigkeiten im Schulbereich" und wurde von kirchlichen Schulexperten unter Federführung des Rechtsreferenten der Bischofskonferenz, Walter Hagel, verfasst. Dieser gab zu bedenken, dass bei den Reformvorschlägen auch völkerrechtliche Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht und das katholische Privatschulwesen zu beachten seien. Veränderungen in der Schulzuständigkeit zu Lasten des Bundes seien mit Blick auf das Konkordat "nicht opportun", lautete die Einschätzung des Juristen gegenüber "Kathpress".
In der Stellungnahme wurde auch ausdrücklich daran erinnert, dass sich die österreichischen Elternverbände erst vor wenigen Tagen in einer Pressekonferenz einhellig "für die Bündelung der Schulkompetenzen beim Bund" ausgesprochen haben. In ihrer Sorge für die einheitliche Qualität des Bildungswesens, das einen wesentlichen Beitrag für die Zukunft ihrer Kinder bedeute, hätten sich die Vertreter von drei Millionen Müttern und Vätern vor allem "gegen die Möglichkeit einer Zersplitterung des österreichischen Bildungssystems in neun verschiedene Systeme" ausgesprochen. Weiters wird festgehalten, dass sich die Elternvertreter für eine "Stärkung der Autonomie der Schulen und einer besseren Qualifizierung von Schulleitungen und Schulaufsicht im Sinn der Implementierung eines
durchgängigen Qualitätsmanagements" ausgesprochen hätten.
Völkerrechtliche Rahmenbedingungen beachten
Bei allen Reformüberlegungen sei zu beachten, dass die Lehrerinnen und Lehrer an Katholischen Privatschulen grundsätzlich der Kompetenz des Bundes zugerechnet sind, hob der Rechtsexperte der Bischofskonferenz in der Stellungnahme zu aktuellen Fragen der Schulreform hervor. Eine Veränderung dieser Kompetenz wäre "nicht opportun", weil Vertragspartner im Schulvertrag die Republik Österreich ist und damit alle Ansprüche der Katholischen Kirche dem Bund gegenüber bestehen.
Auch sei zu bedenken, dass die Schulerhalter von Katholischen Privatschulen zum Großteil bundesländerübergreifend tätig sind. Eine Übertragung von schulorganisatorischen oder lehrerdienstrechtlichen Kompetenzen sowie Kompetenzen der Lehrerverwaltung aus dem Bereich des Bundes in den Bereich der Länder würde daher möglicherweise für Katholische Privatschulen nachteilige Folgen haben, "weil dann ein einziger Schulerhalter mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert wäre und mit entsprechend vielen Landesbehörden in Verhandlung zu treten hätte," meinte Hagel. Mit Blick auf die steigende Mobilität der Familien hob er weiters hervor, dass für Schüler im Fall von unterschiedlicher Schulorganisation in den verschiedenen Ländern zusätzliche Probleme auftreten können.
Auch für den katholischen Religionsunterricht wies Hagel auf die gegebene Rechtslage hin, die auf völkerrechtlichen Grundlagen basiere, welche entsprechend dem Gleichbehandlungsgebot für alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften von Bedeutung sind. Der Religionsunterricht sei entsprechend dem Konkordat aus 1934 und dem Schulvertrag aus 1962 bundesgesetzlich geregelt und stellt auf die entsprechende Kompetenzlage hinsichtlich Schulorganisation und Lehrerdienstrecht und -verwaltung ab. "Eine Verländerung könnte auch hier zu dem Ergebnis führen, dass eine einheitliche Organisation des Religionsunterrichtes langfristig in Gefahr kommen könnte," hielt der Rechtsexperte der Bischofskonferenz fest.
Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern
In der Stellungnahme wurde im Zusammenhang mit der für die Entwicklung des Schulwesens wichtigen Fort- und Weiterbildung von Lehrern auch ausgeführt, dass diese grundsätzlich durch Mittelzuteilung für einzelne Schwerpunktsetzungen gesteuert werde. Diese sei derzeit zwischen Bund und Ländern zugunsten der Länder gesplittet, wobei die jeweiligen Prozentsätze grundsätzlich variabel seien. "Damit ist einerseits die Möglichkeit gegeben, die Umsetzung zentraler Anliegen sicherzustellen, aber auch auf regional unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen," hieß es seitens der kirchlichen Schulexperten.
Die Verfasser der Stellungnahme erinnerten daran, dass die katholische Kirche derzeit vier kirchliche Pädagogische Hochschulen erhält, die sich sehr gut in der Gesamtlandschaft des vor einigen Jahren neu entstandenen Hochschulwesens für pädagogische Berufe
platzieren konnten. "Die KPH Wien/Krems ist ein europaweit, wahrscheinlich sogar weltweit, einmaliges ökumenisches Projekt, das von allen anerkannten christlichen Kirchen gemeinsam getragen wird und derzeit die größte Pädagogische Hochschule Österreichs," hieß es in der Stellungnahme in der mit Blick auf das kirchliche Engagement
für die Aus-, Fort - und Weiterbildung von Lehrkräften festgehalten wurde, dass "sich das derzeitige System, aber auch ein einheitlicher Ansprechpartner für die weitere Entwicklung dieses Bereichs durchaus bewährt haben."   

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