Maßgeblicher Text der Kurienverfassung veröffentlicht

"Editio typica" auf Sonderseiten der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" erschienen - Ursprüngliche Textfassung enthielt kleinere redaktionelle Fehler sowie Tippfehler

Der Vatikan hat den endgültigen Text der neuen Kurienverfassung veröffentlicht. Die maßgebliche Fassung der "Editio typica" erschien am Donnerstag auf Sonderseiten der Vatikanzeitung "Osservatore Romano". Die Apostolische Konstitution "Praedicate evangelium" (Verkündet das Evangelium) war am 19. März veröffentlicht worden; die Textfassung enthielt allerdings noch kleinere redaktionelle Fehler sowie Tippfehler. Die Ordnung der römischen Kurie tritt am Pfingstsonntag (5. Juni) in Kraft.

 

Die neue Verfassung für die Zentrale der römisch-katholischen Weltkirche löst die bisherige Ordnung Papst Johannes Pauls II. von 1988, "Pastor Bonus" (Der gute Hirte) ab. Die meisten Reformmaßnahmen hat Papst Franziskus bereits verfügt. Neu sind weitere Zusammenlegungen von vier Vatikanbehörden, Mission und Neuevangelisierung sowie Bildung und Kultur, zu zweien.

 

Als grundlegende Änderung verfügte Franziskus, dass grundsätzlich jede Kurienbehörde auch von Nichtklerikern, also auch Frauen geleitet werden kann. Angestrebt ist eine Internationalisierung der Mitarbeiterschaft der Kurie. Zudem soll diese den Ortskirchen stärker zuarbeiten.

 

Die Veröffentlichung des Textes am 19. März kam überraschend. Das Datum war der neunte Jahrestag seiner Wahl zum Papst sowie Namenstag des von Franziskus verehrten heiligen Josef. Jorge Bergoglio, früherer Erzbischof von Buenos Aires, war auch deshalb zum Papst gewählt worden, weil viele Kardinäle der Weltkirche auf eine Reform der römischen Zentralverwaltung drängten

Vatikan veröffentlicht lang erwartete Kurienverfassung

54 Seiten langes Dokument regelt Aufbau der Kurie, darunter Zuschnitte der Dikasterien, Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie weiterer Büros und Einrichtungen neu - Künftig sollen auch Laien, Frauen wie Männer, vatikanische Behörden leiten - Reform tritt zu Pfingsten in Kraft

(KAP) Papst Franziskus hat die lang erwartete Kurienreform veröffentlicht. Die am Samstag veröffentlichte Apostolische Konstitution mit dem Titel "Praedicate evangelium" (Verkündet das Evangelium) ersetzt die Kurienordnung "Pastor bonus" Johannes Pauls II. von 1988. Das 54 Seiten lange Dokument regelt den Aufbau der Kurie, darunter die Zuschnitte der Dikasterien, Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie weiterer Büros und Einrichtungen des Heiligen Stuhls.

Demnach können künftig auch Laien, Männer wie Frauen, vatikanische Behörden leiten. Jede Kurieninstitution erfülle ihre Aufgabe kraft der vom Papst übertragenen Vollmacht, aus diesem Grund könne "jedes Mitglied der Gläubigen den Vorsitz in einer Abteilung oder einem Gremium übernehmen", wenn die Person "über besondere Kompetenzen, Leitungsbefugnisse und Funktionen verfügt", heißt es in dem Schreiben. Die Reform soll am Pfingstsonntag, 5. Juni, in Kraft treten.

Die Mitglieder der päpstlichen Zentralverwaltung sollen laut der neuen Kurienverfassung unter Bischöfen, Priestern, Diakonen, Mitgliedern von Orden und geistlichen Gemeinschaften sowie Laien ausgewählt werden. Entscheidend sei, dass sie sich auszeichnen durch professionelle Kompetenz, geistliches Leben, pastorale Erfahrung, Nüchternheit und Liebe zu den Armen, Gemeinschaftssinn sowie die "Fähigkeit, die Zeichen der Zeit zu erkennen".

Auch regelt die lang erwartete Reform die Altersgrenze für Kurienämter neu. Künftig soll spätestens mit 80 Jahren dem Papst der Rücktritt angeboten werden. Ernennungen erfolgen weiterhin zunächst auf fünf Jahre, könne aber verlängert werden.

Insgesamt zielt die Reform, deren Teilschritte größtenteils bereits vollzogen waren, auf eine Reduzierung der Behörden ab. Die Kurienbehörden, "deren Aufgaben sehr ähnlich waren oder sich ergänzten", sollten für eine effizientere Arbeit zusammengelegt werden.

Neu ist ein "Dikasterium für Evangelisierung", also die Verkündigung und Verbreitung der christlichen Botschaft. Die neue Behörde besteht aus der bisherigen Missionskongregation, "Propaganda fide" genannt, und dem 2010 von Benedikt XVI. gegründeten Rat für Neuevangelisierung. Geleitet werden soll das Evangelisierungs-Dikasterium vom Papst selbst; ihm zur Seite stehen zwei Pro-Präfekten.
Zusammengelegt werden auch die Bildungskongregation und der Päpstliche Kulturrat zum "Dikasterium für Kultur und Erziehung". Eine weitere Änderung betrifft die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger. Diese wird Teil des Dikasteriums für die Glaubenslehre, arbeitet aber weiterhin nach ihren eigenen Regeln, mit eigenem Präsidenten und Sekretär. 

Außerdem wertete Franziskus das bisherige Amt des päpstlichen Almosenmeisters auf zu einem "Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe". Es soll im Namen des Papstes in Fällen besonderer Bedürftigkeit oder sonstiger Not weltweit gezielte Hilfe leisten und koordinieren. Der bisherige Sozialbeauftragte des Papstes, Kardinal Konrad Krajewski (58), dürfte das Amt behalten.

Wer von den bisherigen Behördenleitern die neuen, fusionierten Einrichtungen leiten soll, ist noch offen. Chef der Missionskongregation ist der derzeit der philippinische Kurienkardinal Luis Tagle (64); dem Rat für Neuevangelisierung steht bisher Erzbischof Rino Fisichella (70) vor. Kardinal Giuseppe Versaldi (78), bisher Chef der Bildungsbehörde, dürfte bald emeritieren. Ebenso der Leiter des Kulturrates, Kardinal Gianfranco Ravasi (79).

Die Veröffentlichung der Konstitution war seit mehreren Jahren erwartet worden. Schon kurz nach Amtsantritt hatte Franziskus einen eigenen, ihn bei der Kurienreform beratenden Kardinalsrat geschaffen, dem unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx angehört. Die meisten Reformmaßnahmen hat der Papst seither bereits erlassen. Es stünden nur noch wenige aus, hatte er im vergangenen Jahr angekündigt.

Die Reform soll, laut der neuen Konstitution, ein Mittel sein, "um ein starkes christliches Zeugnis zu geben; um eine wirksamere Evangelisierung zu fördern; um einen fruchtbareren ökumenischen Geist zu unterstützen; um einen konstruktiveren Dialog mit allen zu fördern".

Zudem sollten die von den Kardinälen 2013 gewünschten Veränderungen "die Identität der Römischen Kurie selbst weiter verfeinern". Deren Aufgabe ist es demnach, "dem Nachfolger Petri bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes zum Wohl und zum Dienst der Gesamtkirche und der Teilkirchen beizustehen".