Scheuer: Recht der Kinder muss im Mittelpunkt stehenneue Page
In dieser Woche soll über einen Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz im Nationalrat abgestimmt werden. Bischof Manfred Scheuer regt erneut eine intensivere Auseinandersetzung an und bittet die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker eine mögliche Zustimmung zu überdenken.
Im Entwurf für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ist weitgehend jede Option erlaubt, um einen Kinderwunsch zu realisieren, die der Markt derzeit bietet.
Der Entwurf zur Novellierung sieht unter anderem vor, dass in Österreich die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen wird und damit die Herstellung eines embryonalen Menschen nur zum Zweck der Selektion.
Bischof Manfred Scheuer fragt: „Was bedeutet das zur Frage der Diskriminierung und vor allem für die Menschen, die mit einer genetisch bedingten Krankheit leben? Der Entwurf stellt sich auch in Widerspruch zur Kinderrechtskonvention, in der festgehalten wird, dass jedes Kind ein prinzipielles Recht auf Vater und Mutter hat, das nicht missachtet werden darf (vgl. Art 7 und 8 der UN-Kinderrechtskonvention). Der Entwurf sieht die Möglichkeit der Eizellspende vor, die mit einer erheblichen Gesundheitsbelastung für Frauen einhergehen kann und leistet einer Kommerzialisierung des weiblichen Körpers Vorschub.“
Und Scheuer weiter: „Bei der PID werden embryonale Menschen aber erst hergestellt und das nur zum Zweck der Selektion. Ich denke, diese Problematik hat Papst Franziskus in seiner Rede vor dem EU Parlament am 25.11.2014 in einem Satz mit eingefangen: ‚Heute spielt die Förderung der Menschenrechte eine zentrale Rolle im Engagement der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Würde der Person zu stützen, sowohl innerhalb Europas als auch in der Beziehung zu den anderen Ländern. Es handelt sich um ein wichtiges und bewundernswertes Engagement, denn es bestehen immer noch zu viele Situationen, in denen Menschen wie Objekte behandelt werden, deren Empfängnis, Gestaltung und Brauchbarkeit man programmieren und sie dann wegwerfen kann, wenn sie nicht mehr nützlich sind, weil sie schwach, krank oder alt geworden sind.‘
Die Fragen am Lebensbeginn und Lebensende stehen in intensiver Wechselwirkung mit dem Problem des Umgangs mitten im Leben: Was um die Lebensränder gesellschaftlich besprochen wird, ist ein Signal für das, was uns künftig auch in der Lebensmitte betreffen kann.“
Scheuer hinterfragt in seiner Stellungnahme die Schnelligkeit, in welcher der Entwurf nun beschlossen werden soll: „In dieser so bedeutsamen gesellschaftlichen Frage wurde die Begutachtung ziemlich rasch durchgezogen. Es geht bei dem vorliegenden Entwurf um eine Richtungsentscheidung, denn bei der Präimplantationsdiagnostik geht es durchaus um die Frage, welches Leben lebenswert ist und welches nicht.“
Der Innsbrucker Bischof appelliert an die politischen Verantwortlichen, eine mögliche Zustimmung zum Entwurf nochmals zu überdenken: „Ich erwarte mir eine intensivere Diskussion ohne Zeitdruck, in der auch das Minderheitenvotum in der Ethikkommission des Bundeskanzleramtes stärker berücksichtigt wird. Das Recht der Kinder muss stärker in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht das Recht auf ein Kind. Es bedarf einer Diskussion der Alternativen bei unerfülltem Kinderwunsch und der vielfältigen Hilfestellungen dabei.
