Lebensschutz ohne parteipolitische Vereinnahmung debattieren

Innsbrucker Bischof Hermann Glettler: "Elementares Lebensrecht des Menschen" in erster Lebensphase - Schwangere in Konfliktsituationen "niederschwellig, kostenfrei und flächendeckend" unterstützen

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler hat in der Tiroler Tageszeitung dazu aufgerufen, Fragen des Lebensschutzes ohne parteipolitische Vereinnahmungen zu debattieren. "In der aktuellen Debatte verhärtet sich der Eindruck, dass Schwangerschaft eine Krankheit oder ein anderes Übel sei, das es zu vermeiden gilt", schreibt Glettler in einem Kommentar am Dienstag, 22. November 2022. "Das ethisch sensible Thema sollte nicht einer parteipolitischen Vereinnahmung zum Opfer fallen, wie dies im amerikanischen Wahlkampf geschehen ist", so der Bischof. Er bezog sich dabei auf die aktuelle Kontroverse rund um Pläne für den Ausbau des Abtreibungsangebots in Tirol.

 

Die Tiroler Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) hatte in einem Interview unter anderem gefordert, Abtreibungen sollten "flächendeckend an allen öffentlichen Krankenhäusern" und kostenlos angeboten werden - mit einem Beratungsangebot, das aber "auf keinen Fall kirchlich" sein dürfe. Die Aussagen der Politikerin hatte Glettler, der in der Bischofskonferenz für Ehe, Familie und Lebensschutz verantwortlich ist, bereits als "Affront" gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen zurückgewiesen.

 

Die Gesellschaft habe vielmehr die Pflicht, schwangeren Frauen in Konfliktsituationen "niederschwellig, kostenfrei und flächendeckend" effektive Unterstützungen anzubieten, betonte der Bischof in seinem Kommentar für die Tiroler Tageszeitung.

 

Glettler plädiere deshalb für eine ehrliche, "ohne ideologische Scheuklappen geführte" Diskussion. Fakt sei, "dass mit dem 21. Tag (!) nach der Empfängnis das menschliche Herz zu schlagen beginnt", erinnerte der Bischof. Daher gebe es ein "elementares Lebensrecht des Menschen in seiner ersten Lebensphase und nicht nur das Selbstbestimmungsrecht einer erwachsenen Person". Das "Recht auf Leben" sei zudem schon in Artikel 2 der Menschenrechtskonvention verankert, so Glettler. "Wer möchte dies ändern?"

 

Bei der Geburt lägen Freude und Trauer oft nahe beieinander, erinnerte der Tiroler Oberhirte. "Wer kennt nicht die Freude über ein neugeborenes Kind? Wunder pur - eine neue Welt, die sich auftut. Ebenso stark ist die Trauer, wenn vor oder während der Geburt das ersehnte Kind verstirbt." Mittlerweile sei es selbstverständlich geworden, frühverstorbene Kinder zu bestatten und nicht mit dem Klinikabfall zu entsorgen, und auch in der Kirche gebe es jährlich Gottesdienste für "Sternenkinder". Dieselbe Behutsamkeit forderte Glettler auch als "Maßstab" für die aktuelle Debatte.

 

Eine Meldung von www.kathpress.at 

Foto: Aichner/dibk.at