Kirchenbeitrag weiterhin 1,1 Prozent des Einkommens

Kirchenbeitragszahler:innen, die sich in sozialen Notlagen befinden, können sich jederzeit an unsere Kirchenbeitrag-Servicestellen wenden. Es gibt immer eine Lösung!

Die Diözese Innsbruck dankt allen Personen, die verlässlich ihren Kirchenebeitrag leisten. Sie ermöglichen damit die Bezahlung der Personalkosten für Seelsorge und kirchliche Bildung, den Erhalt pfarrlicher Einrichtungen und weitgehend auch das soziale Engagement der Caritas. 

Der Kirchenbeitrag kommt mit Sicherheit bei den Menschen an und wirkt Gutes. Es wird mit dem Jahr 2024 Anpassungen des Kirchenbeitrags geben, die hier in Kürze zusammengefasst sind:  

 

1. Es bleibt bei 1,1 Prpzent des Einkommens

Der Kirchenbeitrag beträgt weiterhin 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Als Faustregel für die Berechnung des Kirchbeitrages gilt: Bruttoeinkommen minus geleistete Sozialversicherungsbeiträge minus Absetzbeträge (besondere finanzielle Belastungen und Ausgaben aufgrund von herausfordernden Lebenssituationen).

 

 2. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag wird 2024 steigen

Mit dem persönlichen Einkommen, das inflationsbedingt in allen Berufsbranchen angeglichen wurde, erhöht sich natürlich auch die Vorschreibung. Falls kein Nachweis des Einkommens vorliegt, muss dieses geschätzt werden. Fällt diese Schätzung zu hoch aus, ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Kirchenbeitrags-Servicestelle notwendig. Durch den Nachweis des tatsächlichen Einkommens kann die Beitragshöhe berichtigt werden. Richtig informiert wurde, dass der Mindest- Kirchenbeitrag von derzeit 32 Euro auf 33 Euro steigen wird.

 

3. In Härtefällen steht ein diözesaner Sozialfonds zur Verfügung

Kirchenbeitragszahler:innen, die sich in sozialen Notlagen befinden, können sich jederzeit an unsere Kirchenbeitrag-Servicestellen wenden. Es gibt immer eine Lösung. So wurde von der Diözese Innsbruck als auch der Erzdiözese Salzburg ein Solidaritätsfonds „Wärme-Fonds“ für Menschen in akuten Notfällen bei der Caritas dotiert, der genau dafür zum Einsatz kommt-´.

 

4. Den Sinn und die Notwendigkeit des Kirchenbeitrags bitte kommunizieren!

Die Diözese Innsbruck dankt allen Personen, die verlässlich ihren Beitrag leisten. Sie ermöglichen damit vor allem die Personalkosten für Seelsorge und kirchliche Bildung, den Erhalt pfarrlicher Einrichtungen und weitgehend auch das soziale Engagement der Caritas. Die Diözese Innsbruck ist wie alle anderen auch mit steigenden Ausgaben und Kosten konfrontiert, die gedeckt werden müssen.

 

5. Der Kirchenbeitrag kann steuerlich abgesetzt werden

Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit wird ab dem Jahr 2024 auf 600.- Euro angehoben. Das ist ein ganz wichtiger Hinweis für jene, die höhere Vorschreibungen haben.

 

 

Der Kirchenbeitrag kommt mit Sicherheit bei den Menschen an und wirkt Gutes. Foto: pixabay