Jeder hat ein Recht auf Leben - Schwangeren in Notsituationen helfen!

Die Diözese Innsbruck macht in einer Stellungnahme die Position der Kirche zu einer aktuellen Debatte über das Thema Abtreibung deutlich.

In einigen Medien wird in diesen Tagen über eine Aktionswoche berichtet. Dabei wird der Schwangerschaftsabbruch als Aufgabe der Gesundheitspolitik sowie eine Unterversorgung an Angeboten in Tirol gesehen. Die Diözese Innsbruck macht in einer Stellungnahme die Position der Kirche deutlich. 

Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass es sich beim Embryo um ein menschliches Individuum handelt, auch wenn in unserer Gesellschaft über die moralische Schutzwürdigkeit des Embryos kein Konsens besteht. Trotz der rechtlichen Regelung sind die ethischen Probleme der Abtreibung weiterhin ungelöst. Bei weiten Teilen der Bevölkerung, nicht nur innerhalb Kirche, bleibt die Abtreibung moralisch umstritten. In Österreich ist die Abtreibung gesetzeswidrig, wenn sie unter bestimmten Bedingungen, die gesetzlich geregelt sind, straffrei bleibt.

Die Kirche lehnt die Abtreibung als vorsätzliche Tötung eines ungeborenen Menschen ab. Sie ist der festen Überzeugung, dass der Mensch vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen ist. Schon im ersten Augenblick seines Daseins, in der allerersten Phase seines Lebens, ist das volle Recht auf Menschenwürde zuzuerkennen.

Schutz des ungeborenen Lebens 

Die Menschenwürde und das Lebensrecht stehen an erster Stelle, insbesondere das ungeborene Leben. Das Leben ist ein Geschenk. Die Kirche sagt JA zum Kind, JA zum Menschen und damit auch JA zur Zukunft. Das JA zum Leben und damit der Schutz des Ungeborenen sollte eine gesellschaftliche Grundhaltung darstellen.

Mithilfe, um Nöte der Frauen zu reduzieren 

Ebenso geht es um den Schutz der Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine Notlage geraten. Wir alle müssen mithelfen, die Nöte dieser Frauen zu reduzieren. Ziel jeder Unterstützung muss die verlässliche Begleitung der Frauen sein, mit deren Hilfe sie den Übergang in ein Leben mit dem Kind meistern können. Die Not- und Drucksituation von Frauen verlangen Verständnis und Reaktion. Keine Frau darf unter emotionaler Belastung, aus materiellen Gründen oder weil sie sich im Stich gelassen fühlt, eine Abtreibung vornehmen müssen. Gefordert sind deshalb eine qualifizierte Beratung sowie psychologische, soziale und materielle Hilfsangebote.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Verantwortung des Mannes im Besonderen und der Gesellschaft im Allgemeinen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass viele Frauen (bzw. Paare), die eine Abtreibung durchführen haben lassen, oft Jahre, ja sogar ein Leben lang unter den Folgen leiden. Die Abtreibung mag kurzfristig zwar als der leichtere Ausweg aus einer Notsituation erscheinen, langfristig erweist sie sich für viele aber als sehr belastend.

Schutz von Ärzteschaft und Pflegepersonal 

Nicht zuletzt gilt es auch, die Ärzteschaft und das Pflegepersonal zu schützen: Es widerspricht dem Arzt- und Pflegethos, einen Menschen zu töten oder ihm Schaden zuzufügen. Ärzte und Pflegepersonal dürfen daher nicht verpflichtet werden, Leben zu zerstören. Die Kirche tritt klar für eine Gewissensfreiheit dieser beiden Berufsgruppen in dieser Thematik ein.

Begleitende Maßnahmen 

Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche in Österreich unter bestimmten Bedingungen straffrei sind, besteht ein breiter Konsens, dass sie ein Übel darstellen, das minimiert werden muss.

Die Diözese Innsbruck fordert: spezifische Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, das Recht auf Familienhilfe bei behinderten Kindern, statistische Erhebung der Zahlen und Motive von Schwangerschaftsabbrüchen, Möglichkeit der anonymen Geburt sowie Diskussion über Spätabtreibungen.

Zu den Maßnahmen im Detail: 

- die Errichtung einer spezifischen Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte in Zusammenarbeit mit allen facheinschlägigen Berufsgruppen aus dem medizinischen und psychosozialen Bereich. Die Arbeitsweise dieser Beratungsstelle soll nach der Art eines Case-Managements angelegt sein, damit die verschiedenen Beratungsbereiche gut ineinandergreifen können: ärztliche, psychosoziale, rechtliche Beratung und seelsorgliche Begleitung. 

- das Recht auf Familienhilfe durch eine/n Familienhelfer/in zur Unterstützung in der Betreuung von behinderten Kindern; 

- statistische Erhebung der Zahlen und Motive von Schwangerschaftsabbrüchen (derzeit gibt es keine offiziellen Zahlen in Österreich). Dies kann durch (1) eine anonyme Meldepflicht von Schwangerschaftsabbrüchen, (2) die systematische Auswertung der Beratungsgespräche bezüglich der Motivationen und Umstände, die zu einer Schwangerschaftsabbruch führen, sowie (3) das Erstellen einer bundesweiten Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen erreicht werden. Die Kenntnis der Motive ermöglicht in einem weiteren Schritt eine noch gezieltere Präventionsarbeit sowie die Ausarbeitung von effizienten Hilfs- und Unterstützungsangeboten; 

- die politische Förderung und gesellschaftliche Akzeptanz der Möglichkeit der anonymen Geburt oder der Freigabe eines Kindes zur Adoption, wenn dadurch die Umstände überwunden werden können, die eine Frau zur Abtreibung bewegen; 

- eine offene Diskussion über das spezifische Problem der Spätabtreibungen, die für alle Beteiligten – in besonderer Weise für die schwangeren Frauen selbst – traumatisch sind. In Österreich ist Abtreibung bis zum neunten Monat erlaubt, wenn das Kind behindert ist. 

Jeder hat ein Recht auf Leben - Schwangeren in Notsituationen helfen!