Ethische Geldanlag ist Pflichtprogramm für kirchliche Einrichtungen

Es zähle zum inneren Auftrag der Kirche, verantwortlich mit Geld umzugehen und bei der Veranlagung auf ethische und nachhaltige Kriterien zu achten, sagte Finanzkammerdirektor Markus Köck auf einer Tagung zu ethischem Investment im Haus der Begegnung.

Es zähle zum inneren Auftrag der Kirche, verantwortlich mit Geld umzugehen und bei der Veranlagung auf ethische und nachhaltige Kriterien zu achten, sagte Finanzkammerdirektor Markus Köck auf einer Tagung zu ethischem Investment im Haus der Begegnung. 

Wie können bei der Veranlagung von Geld neben wirtschaftlichen auch ethische Aspekte berücksichtigt werden? Mit dieser Frage befasste sich eine Konferenz, zu der die Finanzkammer der Diözese Innsbruck ins Haus der Begegnung in Innsbruck geladen hatte. Experten aus Österreich und Deutschland beleuchteten die unterschiedlichen Aspekte nachhaltigen und ethischen Investments und berichteten aus der Praxis.

Als die Diözese Innsbruck vor 15 Jahren begann, sich mit ethischer Geldanlage zu beschäftigen, habe es kaum Unterstützung und Know how von Finanzdienstleistern gegeben, sagte der Finankammerdirektor der Diözese Innsbruck, Mag. Markus Köck. Mittlerweile sei das Bewusstsein für nachhaltige und ethisch verantwortete Geldanlage deutlich gewachsen und das Angebot größer.

Für Köck zählt es zum inneren Auftrag der Kirche, in der Welt zu wirken und darin Veränderung und Wandlung zu bewirken. „Nachhaltig zu investieren ist kein Kerngeschäft, aber ein Pflichtprogramm für kirchliche Rechtsträger“, so Köck. Die Kirche müsse den Rahmen dafür vorgeben, wie ihre Gelder eingesetzt und investiert werden. Gemäß dem Schreiben „Evangelii Gaudium“ von Papst Franziskus gelte es,  sich für eine gerechte Verteilung des Wohlstandes und die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen.

Einen Einblick in die Praxis der Zusammenarbeit mit Fondsmanagern und Anlegern gab Mag. FH Marlies Hofer-Perktold, in der Diözese Innsbruck zuständig für Finanzen & Controlling.  Sie verwies darauf, dass es einer ständigen Überprüfung und Neubewertung der Veranlagungskriterien bedarf, nicht zuletzt deshalb, weil sich etwa Fragen der Biotechnologie oder der Gentechnik vor 10 Jahren noch gar nicht so gestellt haben wie heute. An Ausschlusskriterien für die Anlage von Geldern nennt Hofer-Perktold unter anderem Länder, in denen die Todesstraße verhängt wird, Firmen, die in der Rüstungsindustrie tätig sind oder Unternehmen, die mit Abtreibung oder Sterbehilfe in Zusammenhang stehen.

Die Erfahrung zeige, dass durch beharrliches Nachfragen Anlagevertreter auch bereit sind, die strengen Kriterien der Kirche umzusetzen und damit stärker auf nachhaltige und ethische Aspekte bei der Veranlagung von Geldern zu achten. Hofer-Perktolds Resumee: Wer sich auf eine nachhaltige und ethische Veranlagung einlässt, müsse viel Zeit investieren. Dies sei jedoch wichtig, um vor den Menschen glaubwürdig zu sein. In weiterer Folge habe ethisches Investment dann auch Folgen für das eigene Unternehmen. „Wenn man in nachhaltige Energieformen investiert, stellt sich damit auch die Frage, wie der Umgang mit Energie im eigenen Unternehmen ausschaut“, so Hofer-Perktold.

Die Diözese Innsbruck ist seit 2012 Mitglied des Vereins zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanalge (CRIC) mit Sitz in Frankfurt. Im Jahr 2006 hat sie auch an der Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs zur ethischen Geldanalge für die Österreichische Bischofskonferenz mitgearbeitet.

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