Österreichische Rechtslage nach Fehlgeburt, Totgeburt oder Lebendgeburt
Die folgenden Informationen sind der Broschüre „Stille Geburt und Tod des Kindes nach der Geburt" entnommen (herausgegeben vom Bundesministerium für Familien und Jugend):
Lebendgeburt (eines Kindes, das aber direkt nach der Geburt stirbt)
Begriffsbestimmung (§8 Abs. 1 Hebammengesetz)
Als „lebend geboren“, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, gilt, wenn eine Leibesfrucht nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchgeschnitten ist oder nicht oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.verein-pusteblume.at/rechtslage/rechtslage-lebendgeburt/
Fehlgeburt
Begriffsbestimmung (§8 Abs. 1 Hebammengesetz)
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn bei einer Leibesfrucht kein Zeichen einer Lebendgeburt vorhanden ist und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm aufweist.
Fehlgeburten müssen grundsätzlich nicht gemeldet werden. Seit 1. April 2017 besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag der Mutter (oder des Vaters mit Einverständnis der Mutter) das frühverstorbene Kind ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.verein-pusteblume.at/rechtslage/rechtslage-fehlgeburt/
Totgeburt
Begriffsbestimmung (§8 Abs. 1 Hebammengesetz)
Als „tot geboren“ oder in der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht dann, wenn keines der unter Lebendgeburt angeführten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.verein-pusteblume.at/rechtslage/rechtslage-totgeburt/
Neuerung seit 1. September 2024
Betroffene von Schwangerschaftsverlust nach der 18.SSW haben Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung. Bitte wenden Sie sich an eine Hebammenpraxis Ihres Vertrauens für weitere Informationen.
Sternenkinder-Kleidung und Einschlagdecken
Um das Begrüßen und gleichzeitige Abschiednehmen von einem in der Schwangerschaft verstorbenen Kind (Fehlgeburt) ein klein wenig zu erleichtern, werden die Kinder in "Sternenkinder-Bekleidung" gelegt. Diese Einschlagdecken und/oder kleinen Schlafsäcke werden gehäkelt, gestrickt oder genäht. Dazu wird auch aus demselben Stoff bzw. derselben Wolle ein kleines Erinnerungsstück gestaltet (z.B. ein kleiner Schmetterling, eine kleine Blume) - dieses können die betroffenen Eltern dann mit nach Hause nehmen. Das Kind wird mit der Sternenkinder-Bekleidung beigesetzt.
Sternenkinder-Bekleidung wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Seelsorgeteams in Absprache mit den betreffenden Stationen hergestellt. Stoff- und Wollspenden nimmt sehr gerne Krankenhaus-Seelsorgerin Maria Radziwon entgegen.
Namensgebungsfeier
… ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein...
So lesen wir beim Propheten Jesaja. Im Vertrauen darauf, dass Gott uns besonders in den schweren Stunden unseres Lebens nahe ist und ganz besonders auch die Kinder, deren Leben so frühe endete, in seiner Liebe geboren hält, wird bei der Namensgebungsfeier Ihrem Kind ganz bewusst ein Name zugesprochen. In der kleinen Feier, zu der Sie gerne auch Ihre nächsten Vertrauten (Großeltern, Geschwisterkinder,...) einladen können, wird Ihr Kind so ganz bewusst willkommen geheißen. Denn auch wenn Willkommenheißen und Abschiednehmen einander sehr nahe kommen, ist es doch von großer Bedeutung, Ihr Kind beim Namen zu nennen und ihm so auch einen Platz in der eigenen Familien- und Lebensgeschichte zuzusprechen.
Bitte wenden Sie sich an das Stationspersonal (Ärzte, Pflegende, Hebammen), die gerne den Kontakt zur Krankenhaus-Seelsorge herstellen.
Seit April 2017 können Kinder, unabhängig von der Schwangerschaftswoche bzw. dem Geburtsgewicht in das Personenstandsregister eingetragen werden: nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre, die Sie auf der Station erhalten bzw. beim Standesamt in Lienz.
Sternenkind-Fotos
Die Organisation dein sternenkind ermöglicht es, dass Sternenkinderbilder in ausgezeichneter Qualität (Fotograf/inn/en) gemacht werden. Auch hier in Lienz ist dies ganz unkompliziert möglich und wird in den meisten Fällen von zwei regionalen Fotografinnen ermöglicht. Die Anforderung erfolgt auf Wunsch der Eltern. Die Seelsorge, aber auch das Stationspersonal ist Ihnen gerne behilflich und unterstützt Sie mit Informationsmaterial, wenn Sie Fragen zu den Sternenkind-Fotos haben. An der Infowand "Sternenkinder" der Gynäkologischen Station finden Sie Folder von "deinsternenkind", die Sie gerne mitnehmen können.
Die Erfahrung zeigt, dass es eine wichtige Erinnerung ist (vor allem auch für später) an diese so kostbaren und gleichzeitig so schmerzvollen Erfahrungen ist. Auch wenn man sich im ersten Moment nicht vorstellen kann, dass professionelle Fotos gemacht werden in diesem schweren Erleben, möchten wir sehr dazu ermutigen, dieses Angebot anzunehmen.
Selbsthilfegruppe Sternenkinder
... für alle, die um ein Kind trauern, das während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt verstorben ist...
Sternenkinder ist eine Selbsthilfegruppe für alle, die um ein Kind trauern, unabhängig wie alt das Kind bei seinem Tod war und wie lange dies zurück liegt. Eltern, die ihr Kind in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder nach der Geburt verloren haben, fühlen sich oft isoliert und allein gelassen.
Sie finden sich in einer Lebenssituation wieder, für die unsere Gesellschaft kaum sensibilisiert ist. Die Verzweiflung der Betroffenen, der sie nach dem Tod eines Kindes hilflos gegenüber stehen, findet in einer Selbsthilfegruppe Platz.
Hier ist Raum zum Gespräch mit Eltern und Angehörigen, die ein ähnliches Erleben teilen. Es gibt Raum für die Trauer, mit der man nicht allein gelassen wird. Für Angehörige und Freunde ist es oft sehr schwer nachzuempfinden, wie intensiv und lange dieser Schmerz tatsächlich anhält. Wir möchten Eltern Mut machen, sich auf die Trauer einzulassen und sich selbst die Zeit zu geben, die man für die Verarbeitung dieses Erlebnisses benötigt.
Im Herbst bietet die Selbsthilfegruppe auch einen kreativen Abend (z.B. Gestalten von Gedenkkerzen) an, zu dem Betroffene herzlich eingeladen sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den örtlichen Medien (Ankündigungen) bzw. können Sie über das Büro der Selbsthilfe Osttirol erhalten.
Kontakt
Monika Pucher-Schweiger (betroffene Mutter) 0676 - 32 545 40 (abends)
Maria Radziwon (Krankenhaus-Seelsorgerin im BKH Lienz) 04852- 606 - 85 201 (vormittags)
Kommende Termine der Selbsthilfegruppe "Sternenkinder"
Mittwoch 4. September, 2. Oktober und 6. November
30.November, vormittags: gemeinsames Kerzengestalten.
Offene Angebote für alle Betroffenen und Interessierten:
Öffentliche Gedenkfeier beim Lienzer Kindergrab: 15. Oktober 2024 um 16 Uhr
"Sternenkinder-Gedenktag" (Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day) jedes Jahr am 15. Oktober
Gedenken am Candle Ligthning Day: Sonntag 8. Dezember, 16 Uhr - Pfarrkirche St.Andrä in Lienz
"Worldwide Candle Ligthning Day" jedes Jahr am 2. Sonntag im Dezember