Das Sakrament der Ehe

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament, das heißt ein Ausdruck für das Liebesverhältnis zwischen Gott und seinem Volk, und zwischen Christus und der Kirche. Durch das Ja-Wort bei der Trauung versprechen die Brautleute einander Liebe und Treue - ein  Leben lang und aus freiem Entschluss. 

 

 

Fünf Säulen einer katholischen Ehe

  • Die bewusste und freiwillige Entscheidung beider zur kirchlichen Trauung
  • Der Wille zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft mit Achtung vor der persönlichen Würde des Ehepartners und die Sorge um das gegenseitige Wohl
  • Das Bekenntnis zu einem Bund für das ganze Leben ohne Vorbehalte und Bedingungen
  • Der entschiedene Wille zur ausschließlichen Bindung an den Ehepartner, also zur lebenslangen Treue
  • Die bewusste Entscheidung für Kinder, die einem geschenkt werden, und dem Willen, sie im christlichen Glauben zu erziehen

Wenn sich ein Paar mit dieser Haltung zueinander bekennt und sich dadurch die Liebe Gottes in ihrer Liebe abbildet, dann spricht die katholische Kirche von einem heilbringenden Zeichen einem „Sakrament". 

Eheverständnis der römisch-katholischen Kirche

Ich nehme dich an als meinen Mann. Ich nehme dich an als meine Frau. Das Zweite Vatikanische Konzil betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. (GS 48) Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die   gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.

Im Katechismus der Katholischen Kirche ist formuliert:  

Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens   begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben. (KKK 1601CIC can. 1055 – § 1)

Die Ehe im Kirchenrecht: 

Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu   befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch   keine menschliche Macht ersetzt werden. Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. (CIC can. 1057 – §§ 1-2)

Du schenkst mir Dein JA

Ich darf sein, wie ich bin, muss nichts vorspielen,
darf dazu stehen,
dass ich Fehler und Schwächen habe.  

Du schenkst mir Dein JA.
Das hilft mir,
mich selber anzunehmen
und hilft mir,
mich zu verändern.  

Du schenkst mir Dein JA. 
Das schenkt mir Raum,
um zu sein und zu wachsen
über mich selber hinaus.  

(Aus: Susanne und Thomas Merz-Abt/Pierre Stutz: Ein Stück Himmel auf Erden. Zur Vorbereitung von Trauung und Traugottesdienst. rex verlag luzern 1993)