Heiligsprechungen in der katholischen Kirche
Laut dem Katechismus der katholische Kirche ist eine Heiligsprechung die feierliche Erklärung des Papstes, dass ein Mensch „die Tugenden heldenhaft geübt und in Treue zur Gnade Gottes gelebt“ hat und über dessen endgültige Aufnahme bei Gott. Die Kirche stärkt damit „die Hoffnung der Gläubigen, indem sie ihnen die Heiligen als Vorbilder und Fürsprecher gibt“. Nach einer Heiligsprechung darf die betreffende Person weltweit verehrt werden. Ihr geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus, der Jahrzehnte dauern kann. Das Verfahren dafür ist durch genaue Vorgaben geregelt. Diese wurden zuletzt 1983 überarbeitet.
Für eine Heiligsprechung ist eine Seligsprechung Voraussetzung, bei der die Verehrung noch auf bestimmte Diözesen oder Länder beschränkt ist. Neben einem gottgefälligen, tugendhaften Leben der Person ist für eine Seligsprechung ein Wunder nachzuweisen, wenn sie nicht eine Form der Märtyrerschaft durchlebt hat. Für eine folgende Heiligsprechung ist noch ein weiteres Wunder notwendig, wenn es sich nicht um ein Martyrium handelt. Man spricht bei einer Heiligsprechung auch von „Kanonisierung“.