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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“Zu den Patientenrechten zählt vor allem die Möglichkeit über die eigenen medizinischen Behandlungen zu entscheiden.Für den Fall, dass man die Entscheidungsfähigkeit verliert, gibt es verschiedene Vorsorgemaßnahmen: Die Patientenverfügung, die Erwachsenenvertretung und auch die Vorsorgevollmacht. Damit kann man heute eine medizinische Entscheidung für morgen treffen oder diese Entscheidung an eine andere Person übertragen. Die Patientenvertretung berät Sie zu Ihren Rechten als Patient und errichtet auch mit Ihnen verbindliche Patientenverfügungen.

Datum:
Montag, 03. Juli 2023 , 16:00-17:30 Uhr

Ort:
Seefeld; Volksschule

Kontakt:
kbw@bildung-tirol.at

Referent/in:
Mag. Julia Zaunschirm

Veranstalter:
Katholisches Bildungswerk Tirol

Internetadresse:
http://www.bildung-tirol.at

Anmerkungen:

TAA