Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat ist für die kirchliche Vermögensverwaltung auf pfarrlicher Ebene zuständig. Die Funktionsperiode der bestellten Mitglieder des Pfarrkirchenrates beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung derselben Personen ist möglich. Die Bestellung der Mitglieder aller Pfarrkirchenräte erfolgt in der Diözese zum selben Termin.

Der Stamser Pfarrkirchenrat besteht momentan aus folgenden Mitgliedern: Rainer Zangerl, Luzia Gruber, Josef Perkhofer und Heinrich Mair. Die Funktionsperiode dauert bis 31.12.2022.

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