Pfarrkirchenrat
Der Pfarrkirchenrat einer Pfarre ist für das „weltliche“ Bestehen einer Pfarre verantwortlich. Dabei geht es in erster Linie um die kirchliche Vermögens- und Finanzverwaltung. Es muss jedes Jahr ein Haushaltsplan erstellt werden, dessen Einhaltung während des Jahres überwacht werden muss. Sämtliche Geldbewegungen müssen aufgezeichnet, sprich verbucht werden, um am Jahresende in die Kirchenrechnung übernommen werden.
Bauangelegenheiten aller Art, Neu-, Zu- und Umbauten, Restaurierungen, Sanierungen und Investitionen ab einem bestimmten Betrag können in einer Pfarre nur vom Pfarrkirchenrat genehmigt werden. Dieser ist natürlich auch dafür verantwortlich, dass die Mittel für die beschlossenen Maßnahmen beschafft werden können.
Bei sämtlichen Beschlüssen ist es dem Kirchenrat auch vorgeschrieben, sich auch nach den Bedürfnissen der einzelnen Gruppen, in erster Linie dem Pfarrgemeinderat zu richten. Dazu ist ein Mitglied des Pfarrkirchenrates auch im Pfarrgemeinderat vertreten.
Mitglieder des Pfarrkirchenrates:
Bernward Pichl (Stellvertretender Vorsitzender) - +43 664 412 28 90 | bernward.pichl@pichl.com
Lois Baumgartner
Pia Schirmer
Georg Höfle
Manfred Gress
Christof Hilber
Vorsitzender und Ansprechpartner:
Pfarrer Bernhard Kranebitter

