Taufe
Ihre Wurzeln hat die christliche Taufe in den biblischen Erzählungen von der Taufe des Johannes und der Taufe Jesu. Jesus selbst gibt seinen Freunden den Auftrag: "Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes..."
Gemeinschaftliche Tauffeiern
In der Taufe wird ein Kind nicht nur in eine Familie "hineingetauft", sondern wird es in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen - für die die Pfarrgemeinde die "Kirche vor Ort" ist. Nach langen Überlegungen und einer intensiven Vorbereitung gibt es in unserer Pfarrgemeinde seit Herbst 2022 nur mehr die gemeinschaftliche Kindertaufe - wie übrigens seit vielen Jahren auch in vielen anderen Pfarren.
Außerdem können bei der Bildung eines Seelsorgeraumes, die auch für unsere Pfarre absehbar ist, zahlreiche Einzeltaufen nicht mehr von einem Priester abgedeckt werden. So haben wir uns für eine Umstellung entschieden, bevor die Notwendigkeit gegeben ist.
Seither werden in unserer Pfarrgemeinde nur mehr Termine vergeben, bei denen maximal drei Kinder zugleich getauft werden. Zehn Tage vor der Taufe treffen sich die Familien gemeinsam zur Vorbereitung. Dabei werden Inhalt und genauer Ablauf der Taufe mit dem Tauf-Team besprochen.

Taufstein in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt
Termine
Tauffeier |
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Taufvorbereitung |
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Sa. |
05.04.2025 |
11.00 Uhr |
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Mi. |
26.03.2025 |
18.00 Uhr |
Sa. |
03.05.2025 |
14.00 Uhr |
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Mi. |
23.04.2025 |
18.00 Uhr |
Sa. |
24.05.2025 |
11.00 Uhr |
|
Mi. |
14.05.2025 |
18.00 Uhr |
Sa. |
21.06.2025 |
14.00 Uhr |
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Mi. |
11.06.2025 |
18.00 Uhr |
Sa. |
12.07.2025 |
11.00 Uhr |
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Mi. |
02.07.2025 |
18.00 Uhr |
Anmeldung
im Pfarrbüro
6130 Schwaz Tannenberggasse 15 / 2. Stock (Lift)
Tel. 05242-62258
Email pfarre.schwaz.himmelfahrt@dibk.at
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Taufbestätigungen der Eltern und des Paten bzw. der Patin, falls sie nicht in Österreich getauft sind
(die Bestätigungen erhalten Sie ausschließlich in Ihrem Taufpfarramt) - Heiratsurkunden der Eltern (wenn diese kirchlich oder standesamtlich verheiratet sind)
- falls Sie nicht in unserem Pfarrgebiet wohnen, eine Tauferlaubnis Ihrer Wohnpfarre