Prof. Niewiadomski zum Kruzifixurteil

In einem Beitrag für die Tiroler Tageszeitung begrüßt der Dekan der Theologischen Fakultät, Prof. Jozef Niewiadomski, das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Öffentliche Präsenz religiöser Symbole widerspricht dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit nicht!Keine Frage! Religion kann zur Gewalt und Intoleranz führen. Genauso wie deren Darstellung sie auf Kreuzzüge und Missbrauch reduzieren kann. Die öffentliche Wahrnehmung der Religion kannte zuletzt nur diesen Fokus: Religion generiert Gewalt! Wird sie zum Thema, ist klar, was kommt: Kaum eine Inszenierung, die religiöse Symbole nicht als Folterinstrumente zeigt, kaum eine Diskussion, die Destruktivität religiöser Lebensweise nicht zur Sprache bringt. Bei so viel „gesundem Menschenverstand“ wundert es nicht, dass die Reduktion der Religion zum Privathobby vielen Menschen zum Gebot der Stunde wird. Zu oft hörten sie die Meinung, Säkularismus sei zwingender Bestandteil des Menschenrechtes auf Religionsfreiheit. Diese Gesellschaft leidet aber an kulturellem Alzheimer: In Sachen Religion weiß sie nur noch, worunter sie gelitten, nicht aber, was ihr geholfen hat.

Warum dieser Einstieg? Mit dem Kruzifixurteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine falsche Auslegung der Menschenrechtskonvention korrigiert. Vor allem Atheisten gingen ja davon aus, dass Säkularismus die einzige Möglichkeit darstellt, die verschiedenen Interessen der Bürger eines weltanschaulich pluralistischen Staates auszugleichen und die Neutralität des Staates zu demonstrieren. Das Urteil sagt deutlich, dass mit der „dominanten Sichtbarkeit“ der „Mehrheitsreligion“ noch kein Verstoß gegen das Gebot des Pluralismus und der Toleranz gegeben sein muss. Vorausgesetzt: mit der Sichtbarkeit sei keine Form von Indoktrinierung und Zwang gegeben. Damit wird auch das Vorurteil korrigiert, Religion generiert zwangsweise Intoleranz.

Der vielen Glaubensgemeinschaften vertraute Weg einer positiven – aus dem Glauben erfolgenden – Begründung der Religionsfreiheit wird nun auch gerichtlich zur Kenntnis genommen. Dass dies beim religiösen Symbol des Kreuzes erfolgt, erfreut den Theologen. Repräsentiert doch dieses sowohl die Gewalt als auch deren Überwindung. Es ist nicht auf die Dimension eines Folterinstruments reduzierbar. Weil derjenige, der am Kreuz stirbt, die Gewalt nicht nur erleidet, sondern sterbend seinen Peinigern zu vergeben vermag, löst er die Gewaltspirale auf. Sein Tod steht also für die Kraft der Vergebung. Und neue Hoffnung angesichts der Lebenssackgassen! Der Glaubende sieht es gar als „Bekräftigung der Rechte des Einzelnen“ – gerade des Geschundenen! Und die verschmähte „Opferhaltung“? Auch diese erscheint im Kontext der Ereignisse in Japan im neuen Licht.

Freilich versetzt das Urteil militante Religionsverächter in Rage. Sie wollen ja nur den Widerspruch zwischen Menschenrechten und Religion sehen. So paradox es klingen mag, mit ihrem Bekenntnis sitzen sie im selben Boot, wie die Fundamentalisten. Bekämpfen die einen die Religion, tun die anderen dasselbe mit den Menschenrechten. Und reichen damit einander die Hände: in der Haltung der Intoleranz! Auch dem gegenüber, der am Kreuz angenagelt ist. Obwohl, oder gerade weil er seine Hand zur Versöhnung reicht.

Prof. Jozew Niewiadomski ist Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck. 

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Prof. Niewiadomski zum Kruzifixurteil