Katholischer Laienrat für unverkürzte Würde am Ende des Lebens

Konsens aller Parteien gegen die aktive Sterbehilfe soll erhalten bleiben, fordert der Laienrat in seiner heutigen Enquete.

 Resolution des Laienrats-Vorstands verlangt Beibehaltung des Allparteien-Konsenses zum Verbot der (aktiven) Sterbehilfe

Wien, 06.11.14 (klrö) Einen Tag vor der für 7. November festgelegten Auftaktveranstaltung der Parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ hat der Vorstand des Katholischen Laienrats Österreichs (KLRÖ) am Donnerstag eine Resolution veröffentlicht, in der verlangt wird, dass der Konsens aller politischen Parteien zum Verbot der (aktiven) Sterbehilfe in Übereinstimmung mit Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehen bleibt. Dieser Konsens solle auch durch eine zusätzliche Verankerung in der Verfassung zum Ausdruck kommen.

Bei der Diskussion über das „sensible und emotionsbeladene“ Thema „Sterbehilfe“ seien verschiedene rechtlich relevante Tatbestände zu unterscheiden, heißt es in der Resolution des Laienrats: Sterbenlassen (passive Sterbehilfe, „ein sich selbst widersprechender Euphemismus“), Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung auf Verlangen und Euthanasie. Aus Respekt vor der Würde des Menschen auch im Sterben und der daraus resultierenden Überzeugung, dass ein Mensch nicht „durch die Hand anderer Menschen“ (eine Formulierung von Kardinal Franz König) sterben darf, lehne der Katholische Laienrat medizinische Maßnahmen entschieden ab, die die Tötung eines Patienten zum Ziel haben. Das Verbot der „Tötung auf Verlangen“ (des Patienten) und der „Beihilfe zur Selbsttötung“ sei durch die Achtung vor der allgemeinen Menschenwürde begründet. Auch die Würde und Selbstverantwortung der angesprochenen Mithelfer verlangt dieses Verbot. „Zusätzlich mahnen die Möglichkeiten des Missbrauchs und die Erfahrungen mit der Freigabe dieser Maßnahmen in anderen Ländern zu großer Vorsicht“, wird in der Resolution des Laienrats wörtlich betont.

Im Übergangsbereich von Maßnahmen und Mitteln, die zur Schmerzlinderung notwendig sind, aber auch eine Verkürzung des Lebens inkludieren können, müsse von Ärzten und Pflegepersonen in Erfüllung medizinischer und ethischer Verantwortung entsprechend gehandelt werden. Das Grundrecht auf Respekt der Würde des Menschen auch im Sterben müsse aber ein ausreichendes Angebot von Schmerzlinderung und menschlicher Zuwendung (in Form palliativmedizinischer Maßnahmen sowie häuslicher Betreuung oder Betreuung im Hospiz) einschließen. Voraussetzung dafür sei auch eine entsprechende Ausbildung der Ärzte und der Pflegepersonen.

Die rechtsverbindlichen Möglichkeiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Vertretungsbefugnis sollten vereinfacht und besser bekannt gemacht werden. Die Verfügungen des Patienten seien vom ärztlichen und Pflegepersonal genau zu beachten, heißt es in der Resolution. So sei am ehesten Sicherheit zu erreichen, dass Patienten nicht gegen ihren Willen künstlich am Leben erhalten werden, ihr Leben aber auch nicht gegen ihren Willen verkürzt wird. 

Katholischer Laienrat für unverkürzte Würde am Ende des Lebens