Pfarrkirchenrat (PKR)

Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates (Frauen und Männer) werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.

********************************

Mitglieder des Pfarrkirchenrates Stans 2017 bis 2022 

Mitglieder: 

Vorsitzender:                MAJEWSKI Stanislaus

Stv. Vorsitztender:        SCHMIDHOFER Gottfried

Protokollführer:            HEISS Stefan

                                       GSCHWENTNER Helmut

                                       OBERHOLLENZER Walter

Kassaprüfer: 

LEUTGEB Dietmar

WURZER Christoph