Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarre zuständig, z.B. in Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten.

Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden vom zuständigen Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, der in der Folge die Bestellung vornimmt. Näher geregelt sind die Agenden des Pfarrkirchenrates durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und durch das Kirchenrecht.

Der Mötzer Pfarrkirchenrat besteht derzeit aus folgenden 8 Mitgliedern: Abt German Erd (Vorsitzender), Andreas Venier (stellvertr. Vorsitzender), Reinhold Fresner, Christoph Hairer, Stephan Oblasser, Erich Pfausler, Klaus Pöll und Günter Reindl.

Pfarrkirchenratsordnung