Pfarrgemeinderat 2022-2027

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das von der Gemeinde gewählte Gremium, das gemeinsam mit den Seelsorgern (Pfarrer und Pastoralassistent) die seelsorgliche Richtung in der Pfarre vorgibt. Diese Einrichtung ist vom röm.-kath. Kirchenrecht vorgeschrieben,  um bei der "Förderung der Seelsorgetätigkeit mit(zu)helfen" (can. 536 CIC) . Innerhalb des PGR sind der Obmann (Obfrau) und dessen Stellvertreter/in von den Mitgliedern und aus den Mitgliedern gewählt und leiten die jeweiligen regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Obmann/-frau bzw. dessen Stellvertreter/in sind immer ehrenamtliche Funktionen und aus dem Kreis der Ehrenamtlichen bestimmt.