Schutzkonzept Kirchenmusik

Eine Pfarre soll ein Ort sein, an welchem Menschen sich willkommen, geschätzt und sicher fühlen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen diese Haltung überall dort spüren und erleben können, wo sie uns in unseren Diensten, Pfarren, Organisationen und Einrichtungen begegnen. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, dass dies verwirklicht und für alle erfahrbar wird. Aus diesem Grund hat die Diözese Innsbruck ein eigenes Rahmenschutzkonzept erstellt, welches verbindliche Standards definiert, um die Rechte von Kindern, Jugendlichen, schutzbedürftigen Erwachsenen und abhängigen Personen in der Diözese Innsbruck zu wahren und sie vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Gleichzeitig unterstützt das Schutzkonzept die Seelsorgeräume, ein an die jeweiligen Strukturen angepasstes und weiterführendes Schutzkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Implementierungsprozesses von Schutzkonzepten (2024-2028) werden die Seelsorgeräume vom Referat für Prävention von Gewalt und Missbrauch begleitet.

Da im kirchenmusikalischen Kontext spezielle Situationen auftreten, hat die Österreichische Kirchenmusikkommission (ÖKK) ein Schutzkonzept Kirchenmusik erarbeitet, das sich als Service für alle musikalischen Leitungspersonen, Chöre und Ensembles, aber auch für Seelsorgeräume und Pfarren mit kirchenmusikalischen Aktivitäten versteht. Wenn vor Ort ein eigenes Schutzkonzept für Seelsorgeräume, pfarrliche Chorarbeit, kirchenmusikalische Veranstaltungen, etc. erarbeitet wird, kann das Schutzkonzept Kirchenmusik als Vorlage dienen und auf die konkrete Situation vor Ort angepasst werden. Besonders für (musikalische) Leitungspersonen und Seelsorgeräume möchte die ÖKK hiermit eine Hilfestellung anbieten.

Herzlichen Dank für Ihre Engagement zur Schaffung einer auch in der Kirchenmusik möglichst gewaltfreien Umgebung und für Ihren Einsatz für schutzbedürftige Personen!

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