Ihr Beitrag macht's möglich

Mit Ihrem Kirchenbeitrag unterstützen Sie das vielfältige Angebot in unserer Diözese. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kirchenbeitrag auch der Einrichtung, die Ihnen besonders am Herzen liegt, zweckwidmen. Wählen Sie dafür passende Projekte (für mehr Informationen bitte anklicken) aus folgenden sieben Kategorien aus:

  • Junge Kirche
  • Seelsorge-Kirche
  • Sozial-Kirche
  • Welt-Kirche
  • Familien-Kirche
  • Bildungskirche
  • Umwelt-Kirche

Sie können unser Online-Formular gleich auf dieser Seite ausfüllen, oder Sie nutzen unser PDF-Formular.

Die Hälfte Ihres Kirchenbeitrags wird  von der Diözese an das von Ihnen ausgewählte Projekt bzw. die von ihnen ausgewählte Einrichtung überwiesen. Die restlichen  50 Prozent kommen der Grundausstattung von Pfarren und Einrichtungen zugute. 

Die Widmungserklärung gilt für max. 3 Jahre oder bis auf Widerruf. 

Zweckwidmung


Die Zweckwidmung gilt jeweils nur für die Einzahlungen eines Jahres und ist ausschließlich ab dem aktuellen Jahr wirksam. Bitte geben Sie das gewünschte Jahr an. Zur Vereinfachung der Verwaltung kann die Zweckwidmung auch für bis zu drei aufeinanderfolgende Jahre beantragt werden. Für eine darüber hinausgehende Zweckwidmung ist eine neue Vereinbarung erforderlich.