Pfarrgemeinderatswahl: In den Pfarren „mittendrin“

In den 268 Pfarren und Seelsorgestellen der Diözese Innsbruck werden am 20. März 2022 die Pfarrgemeinderäte (PGR) neu gewählt

Am 20. März 2022 werden in Tirol die VertreterInnen von rund 495.000 KatholikInnen – etwa 365.000 in der Diözese Innsbruck – in den Pfarrgemeinderäten gewählt. Seit mehr als 50 Jahren gehören die Pfarrgemeinderäte (PGR) „zur Grundausstattung jeder Pfarre“, so Bischof Hermann Glettler: „Pfarrgemeinderäte sind die Sprachrohre, die Anwälte einer lebendigen Gemeinschaft.“ Es brauche Menschen, die „mittendrin sind im Leben“. Mittendrin ist zugleich der Slogan für die neue Amtsperiode, die mit den Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März 2022 startet.

 

PfarrgemeinderätInnen werden für fünfjährige Amtsperiode gewählt 

Derzeit engagieren sich ungefähr 3.000 Menschen in den aktuell 268 Pfarrgemeinderatsgremien der Diözese Innsbruck. Davon sind 56,4 Prozent Frauen und 43,6 Prozent Männer. Das Durchschnittsalter liegt bei 44,7 Jahren. Etwas weniger als die Hälfte schließt gerade ihre erste Amtsperiode ab. 268 PGR-Wahlkommissionen bemühen sich zurzeit um eine verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Organisation der Wahl.

 

Die Pfarrgemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2022-27 finden vor allem rund um die Gottesdienstzeiten am 19. und 20. März statt. „Viele Pfarren versuchen, diese Gottesdienste attraktiv zu gestalten um eine möglichst große Wahlbeteiligung zu erreichen. Dazu gehören zum Beispiel Familiengottesdienste, Fastensuppen-Essen und ähnliches“, so Christian Nuener,Leiter der Abteilung Pfarre und Gemeinschaften der Diözese Innsbruck.Manche Pfarren haben die Wahlen auch auf das Wochenende davor ausgedehnt und bieten Wahlmöglichkeiten am 12. und 13. März an. Die Stimmen werden dann aber ebenfalls am 20. März ausgezählt und an die Diözese gemeldet.

Die Pfarrgemeinderäte werden am 20. März 2022 neu gewählt. Bildnachweis: www.pfarrgemeinderat.at
Ausblick auf die kommende Amtsperiode

Die Zahl an PGR-Gremien in der Diözese Innsbruck wird für die Periode 2022-27 etwas sinken. Das liegt daran, dass in fünf Seelsorgeräumen sogenannte „PfarrgemeindeN-Räte“ entstehen (ein Beispiel dafür ist der Seelsorgeraum Hochpustertal). Dieses erstmalige Projekt, PGR-Gremien für den ganzen Seelsorgeraum zu wählen, soll in der Folge evaluiert werden. Darüber hinaus planen einzelne kleine benachbarte Pfarren, ebenfalls gemeinsam Pfarrgemeinderäte zu bilden (beispielsweise Feichten und Kaltenbrunn). Das „klassische“ Wahlmodell für KandidatInnen (zum Ankreuzen) kommt beispielsweise in der Pfarre Imst zum Einsatz.

 

Nach der Wahl finden bis 1. Mai 2022 die konstituierenden Sitzungen statt, bei denen die PGR-Obleute, deren StellvertreterInnen und SchriftführerInnen gewählt werden. Daran nehmen neben den gewählten Personen, von Amts wegen auch Pfarrer, PfarrkuratorInnen beziehungsweise PfarrkoordinatorInnen, Kooperatoren, ständige Diakone, hauptamtliche pastorale MitarbeiterInnen und VertreterInnen des Pfarrkirchenrates sowie in die PGR berufene Mitglieder teil. Die Arbeit in den Pfarrgemeinderäten ist auf diözesaner Ebene durch Statuten, Geschäftsordnung bzw. Wahlordnung geregelt. Diese sind auf www.dibk.at/pgr und https://eds.at/themen/pfarrgemeinderat zu finden.

 

Mehr Zahlen und Fakten zur Diözese Innsbruck 

16 Dekanate

75 Seelsorgeräume (davon 67 Seelsorgeräume formal errichtet)

286 Pfarren und Seelsorgestellen (247 Pfarrgemeinden, 39 Seelsorgestellen)

Mehr als die Hälfte der Pfarren und Seelsorgestellen haben weniger als 1000 KatholikInnen und drei Pfarren über 5000 KatholikInnen.

365.000 KatholikInnen gesamt, davon sind ca. 315.000 wahlberechtigt für die PGR-Wahlen (Stichtag: Vollendung des 14. Lebensjahres vor dem 1. Jänner 2022)

Bildnachweis: www.pfarrgemeinderat.at