Entschiedenes Vorgehen der Diözese

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In einem Beitrag in der dieswöchigen Ausgabe der Kirchenzeitung der Diözese Innsbruck, „Tiroler Sonntag“, informiert Generalvikar Jakob Bürgler über das Vorgehen in der Diözese im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu sexuellem Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Einrichtungen. Hier der Wortlaut. 

Nach den ersten drei Treffen der neu gebildeten Expertenkommission, die neben der Ombudsstelle der Diözese Innsbruck den Vorwürfen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt nachgeht und eine Aufklärung und Aufarbeitung vorantreibt, stellt sich die Situation wie folgt dar:

• Bis Ende April 2010 hat es bei der Ombudsstelle der Diözese 145 Kontaktaufnahmen gegeben. 14 Anfragen waren allgemeiner Natur. 57 Vorwürfe beziehen sich auf sexuellen Missbrauch, 70 auf Gewalt, 4 auf beide Wirklichkeiten. Die letzten gemeldeten Vorfälle gehen auf das Jahr 1993 zurück.

• Die Ordensgemeinschaften wurden von der Diözese angehalten, mit Entschiedenheit und Klarheit vorzugehen und die Justiz einzuschalten. Einige Ordensgemeinschaften haben die Ombudsstelle der Diözese gebeten, in ihrem Namen die eingegangen Meldungen an die Justiz zur rechtlichen Klärung weiterzuleiten.

• Die Diözese Innsbruck hat einen Opferfonds eingerichtet, der nicht aus Mitteln des Kirchenbeitrags gespeist wird. Die Übernahme von Therapiekosten und Schadensersatz ist Pflicht des Täters. Wenn Täter bereits verstorben sind, wird geprüft, inwieweit die Diözese für die Übernahme von Kosten einspringen kann.

• Die Diözese hat Dr. Hannes Seiser, Richter am Landesgericht Innsbruck, Prim. Univ.-Doz. Dr. Carl Miller, Leiter der Abteilung für Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Kufstein, und Dr. med. Iris Habitzel, Fachärztin für Psychiatrie in Schwaz, gebeten, unabhängig und frei von Weisung auf Basis von dokumentierten Fällen einen angemessenen Betrag von Schadenersatz zu eruieren.

• Bei der Übernahme von Therapiekosten wird der Weg über die von frei gewählten TherapeutInnen zu erstellende Diagnose gewählt. Diese Diagnose, die die Ursächlichkeit der Belastungen bestätigt, wird an die „Gesellschaft für die psychotherapeutische Versorgung Tirols“, die für die Krankenkassen die Begutachtung vornimmt, übermittelt. Die persönlich anfallenden Kosten werden vom Täter, von der Diözese bzw. von der Ordensgemeinschaft übernommen.

• Priester und kirchliche Mitarbeiter, die Probleme und Konflikte mit ihrer Sexualität haben, werden eingeladen, sich mit dem Männerzentrum „Mannsbilder“ in Verbindung zu setzen und dort Hilfe für einen klärenden Weg zu holen. Eine anonyme Beratung wird im „Zentrum für Ehe und Familie“ angeboten.

Msgr. Mag. Jakob Bürgler
Generalvikar der Diözese Innsbruck 

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Entschiedenes Vorgehen der Diözese