Bischof reagiert auf 'private Eucharistiefeiern'
Bischof Manfred Scheuer nimmt zu den ORF-Berichten am 10. September 2011 über "private Eucharistiefeiern" in der Diözese Innsbruck Stellung und kündigt eine Voruntersuchung an.
"Die Eucharistie ist Feier der Einheit und der Gemeinschaft der Kirche. Insofern ist eine gegen die liturgischen und rechtlichen Vorgaben der Kirche gefeierte Eucharistie ein Widerspruch in sich.
Die von Frau Dr. Martha Heizer in den ORF Tirol-Berichten am 10.09.2011 angesprochene Handlung einer Eucharistiefeier ohne gültig geweihten Priester ist zunächst in einer Voruntersuchung rechtlich zu klären und objektiv festzustellen. Dabei sind der Tatbestand, die Umstände und die Zurechenbarkeit (Vorwerfbarkeit) zu erheben.
Da eine Handlung gegen den Glauben bezüglich der Eucharistie zu den „Graviora delicta" gehört, ist die Entscheidung darüber der Glaubenskongregation vorbehalten. Ergibt also die Voruntersuchung, dass eine solche Straftat vorliegt, habe ich als Ordinarius dies unverzüglich der Kongregation für die Glaubenslehre zu melden."
Manfred Scheuer, Bischof von Innsbruck
