Pfarrkirchenrat (PKR)

Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates (Frauen und Männer) werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.

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Mitglieder des Pfarrkirchenrates Stans 2022 bis 2027 

Mitglieder: 

Vorsitzender:                BUDULAI Ioan

Stv. Vorsitztender:        SCHMIDHOFER Gottfried

Protokollführer:            HEISS Stefan

                                        GSCHWENTNER Helmut

                                        OBERHOLLENZER Walter

Kassaprüfer:                 LEUTGEB Dietmar

                                        WURZER Christoph

Pfarrkirchenrat (PKR)