Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat einer Pfarre ist für das „weltliche“ Bestehen einer Pfarre verantwortlich. Dabei geht es in erster Linie um die kirchliche Vermögens- und Finanzverwaltung. Es muss jedes Jahr ein Haushaltsplan erstellt werden, dessen Einhaltung während des Jahres überwacht werden muss. Sämtliche Geldbewegungen müssen aufgezeichnet, sprich verbucht werden, um am Jahresende in die Kirchenrechnung übernommen werden.
Bauangelegenheiten aller Art, Neu-, Zu- und Umbauten, Restaurierungen, Sanierungen und Investitionen ab einem bestimmten Betrag können in einer Pfarre nur vom Pfarrkirchenrat genehmigt werden. Dieser ist natürlich auch dafür verantwortlich, dass die Mittel für die beschlossenen Maßnahmen beschafft werden können.
Bei sämtlichen Beschlüssen ist es dem Kirchenrat auch vorgeschrieben, sich auch nach den Bedürfnissen der einzelnen Gruppen, in erster Linie dem Pfarrgemeinderat zu richten. Dazu ist ein Mitglied des Pfarrkirchenrates auch im Pfarrgemeinderat vertreten.  

  

Neubestellung des Pfarrkirchenrates 2023 

Stv. Vorsitzender: Mag. Thomas Anker
Protokollführer: Mag. Christian Fuchs
Weitere Mitglieder: Beate Spöck, Anton Danzl, Josef Klingler 

Vorsitzender und Ansprechpartner: Pfarrer Bernhard Kranebitter

Pfarrkurator Markus Leitinger