Positionspapier 2025/26 der KA Innsbruck

Ein gutes Leben für alle Menschen – während der ganzen Lebensspanne

Gesellschaftspolitischer Arbeitskreis der Katholischen Aktion der Diözese Innsbruck (Teil 1: Juli 2025, Teil 2: November 2025, Teil 3: Juni 2026) 

 

Teil 1: Dringende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche 

Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Kinderarmut in Österreich bis 2030 zu halbieren (Regierungsprogramm Seite 114, Kinderarmut). Wir erwarten, dass im darauffolgenden Jahrzehnt Kinderarmut beseitigt wird. Viele der dazu notwendigen Maßnahmen erfordern eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren (zum Beispiel für die Ausbildung von qualifiziertem Personal, für bauliche Maßnahmen, für strukturelle Reformen, …). Daher ist es notwendig, dass entsprechende Planungen sofort beginnen und eventuell notwendige Beschlüsse im Parlament rasch gefasst werden. 

Der Wohlstand unseres Staates beruht auf dem Generationenvertrag: Die erwerbstätige Generation zahlt sowohl die Pensionen der Alten als auch Unterhalt und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Damit wird einerseits abgegolten, was die erwerbstätige Generation in ihrer Kindheit und Jugend erhalten hat, andererseits ein Anspruch auf Versorgung im Alter begründet. Für das Funktionieren des Generationenvertrags, insbesondere zur Vermeidung von Altersarmut, muss immer wieder eine nächste Generation heranwachsen, die leistungsfähig ist und solidarisch denkt, das heißt: fähig und willens ist, ihrerseits die Menschen zu erhalten, die noch nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind.

Leistungen für den Unterhalt, die Bildung und die Förderung von Kindern und Jugendlichen sind daher keine Almosen, sondern für die Gesellschaft überlebenswichtige Investitionen in die Zukunft. 

•  Wir unterstützen besonders das Vorhaben, in allen Bildungseinrichtungen „kostenlose gesunde Mahlzeiten“ (Regierungsprogramm Seite 114, Kinderarmut) anzubieten. 
Durch Einbindung der Schulen und Gemeinden (Ideenwettbewerbe?) könnten innovative und kostengünstige Lösungen gefunden werden. Zum Beispiel könnten Schüler:innen in die Erstellung des Speisenplans und die Zubereitung des Essens in der Schule eingebunden werden. Das fördert den sozialen Zusammenhalt der Schüler:innen und vermittelt ihnen für das Alltagsleben wichtige Kenntnisse.           

•  Zur Förderung der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen braucht es ausreichend viele schulische Angebote für Bewegung. Zur Unterstützung der Lehrpersonen bei gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Fragen sollten qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. 

•  Die Veränderungen in den Familienstrukturen während der vergangenen Jahrzehnte haben dazu geführt, dass viele Kinder am Nachmittag alleine sind. Das macht Angebote für Nachmittagsbetreuung notwendig (Regierungsprogramm Seite 208, Ausbau der Ganztagsschulen, Gemeinsame Schule).

•  Nach wie vor ist der Anteil der Jugendlichen, die nach Abschluss der Pflichtschule nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen können, um im Berufsleben erfolgreich zu sein, in Österreich überdurchschnittlich hoch. Einer der Gründe dafür liegt in der Trennung der Schulen der Sekundarstufe 1 in Mittelschule und Gymnasium. Es ist höchste Zeit, das zu ändern. Das Parlament sollte bald den Grundsatzbeschluss fassen, in spätestens 10 Jahren die gemeinsame Schule für alle Kinder (bis 14 Jahren) einzuführen (Regierungsprogramm Seite 209, Ausbau der Ganztagsschulen, Gemeinsame Schule). Eine wichtige Vorarbeit dafür wurde schon geleistet: die einheitliche Ausbildung aller Lehrpersonen für alle Schulen der Sekundarstufe. Dann kann ein flächendeckendes Angebot mit Schulen der Sekundarstufe 1 entstehen, das allen Kindern einen relativ kurzen Schulweg bietet. Auch der Unterricht in der Volksschule würde nicht mehr von der bevorstehenden Selektion überschattet sein. Die Aufteilung in Landes- und Bundeskompetenzen im Bereich der Sekundarstufe 1 ist sachlich nicht begründbar und macht das System unflexibel.     

•  Die Transferleistungen für Kinder und Jugendliche (Säule 2 der Kindergrundsicherung; Regierungsprogramm Seite 113, Kinderarmut) müssen den Unterhalt der Kinder abdecken, sodass den Familien durch Kinder keine finanzielle Belastung entsteht. Diese Entlastung der Familien ist kein Geschenk der öffentlichen Hand, sondern eine gerechte Mindestabgeltung für die Leistung, die durch die Betreuung und Erziehung der Kinder von den Familien für die ganze Gesellschaft erbracht wird. Dafür kann man von den Eltern verlangen, dass bei der Kinderbetreuung gewisse Standards nachgewiesen werden, etwa nach dem Modell des Eltern-Kind-Passes, der bereits 1974 eingeführt wurde. Partnerschaftliches Verhalten in den Familien ist durch geeignete Anreize zu fördern, insbesondere sollen einem Elternteil, der sich überwiegend der Familienarbeit widmet (Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Pflege von Angehörigen) daraus keine Nachteile bei der Pension entstehen. 

•  Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund brauchen zum Erwerb der deutschen Sprache – die Voraussetzung für beruflichen Erfolg und soziale Integration – eine besondere Förderung durch kostenlose Sprachkurse. Dies ermöglicht, dass sie als Erwachsene vollwertige und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft sind, die ihren Beitrag zum Sozialsystem leisten.

 

Teil 2: Menschen im Pensionsalter 

Mit zunehmender Langlebigkeit wachsen für viele ältere und alte Menschen nicht nur die Chancen, sondern auch die Belastungen; sie sind an die äußeren Ränder sozialer Teilhabe gedrängt.
Vom Alter gibt es ein gesellschaftliches Bild, das von Defiziten, Kosten und Belastungen geprägt ist. Pflege, Unterstützung und Fürsorge werden politisch häufig nur als Kostenfaktor verbucht, statt als Ausdruck menschlicher Verbundenheit und als zentrale Aufgabe des Gemeinwohls verstanden. Viele ältere Menschen verinnerlichen diese Sichtweise – sie schämen sich ihrer Abhängigkeit und erleben ihr Alter nicht als legitimen Lebensabschnitt, sondern als Zumutung an sie selbst und durch sie selbst.
Frauen sind in Österreich überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen – ein Ausdruck struktureller Ungleichheiten, die sich im Alter verschärfen.     

Für die Erhöhung des Pensionsalters unter der Bedingung, dass die Arbeitsbedingungen gut sind:
Man arbeitet nicht nur, um die Existenz zu sichern, sondern auch um die Persönlichkeit zu entfalten und soziale Anerkennung zu erreichen. Arbeit muss im Dienst des Menschen stehen, der Entfaltung der menschlichen Person dienen, einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken. Es ist bekannt, dass (sowohl bezahlte als auch ehrenamtliche) Arbeit im Alter in der Regel gesundheitsfördernd ist und der Demenz vorbeugt. Bei der Diskussion um die Anhebung des Pensionsalters sollte beachtet werden, dass Arbeit ein wichtiger Teil des Lebens ist und „nicht mehr arbeiten müssen“ dann nicht erstrebenswert ist, wenn die Arbeitsbedingungen gut sind.
Zur finanziellen Entlastung der nächsten Generation plädieren wir für eine Anhebung des Pensionsalters. Dabei sind die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer:innen so zu gestalten, dass Arbeit als sinnvolle Tätigkeit empfunden werden kann. Altersgerechte Arbeitsplätze und die Möglichkeit zur Altersteilzeit sollten angeboten werden.     

Gegen eine „Flat Tax“ für Zuverdienst neben der Pension:

Zuverdienst nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters sollte problemlos möglich sein. Die entsprechende Steuererklärung sollte unbürokratisch und handschriftlich auf einem übersichtlichen und verständlichen Formular möglich sein. Das Zusatzeinkommen sollte wie bisher zusammen mit der Pension besteuert werden (dh. Bezieher:innen höherer Pensionen haben auch einen höheren Steuersatz für das Zusatzeinkommen). Das auf Seite 22 des Regierungsprogramms (unter „Wirtschaft und Arbeit“) geplante Modell „Arbeiten im Alter“ mit genereller 25% - Endbesteuerung für Zusatzeinkommen ist unsozial und unwirksam, wir lehnen es daher entschieden ab.
Es begünstigt Personen mit sehr hohen Pensionen und/oder hohen Zusatzeinkommen. Personen mit sehr kleinen Pensionen und sehr niedrigen Zusatzeinkommen würden dadurch sogar höher als bisher besteuert werden. In Zeiten, in denen gespart werden muss, ein ganz schlechtes Signal. Die dafür veranschlagten 300 Mio. Euro sollten eingespart werden! Die „Flat Tax“ für das Zusatzeinkommen wird nur wenige zu mehr Arbeit neben der Pension motivieren: eine Studie des Arbeitsmedizinischen Zentrums in Hall in Tirol (siehe Thema des Tages „Die Alten am Arbeitsmarkt“ in der Tiroler Tageszeitung vom 10. November 2025, Seite 3, und ORF News vom 9. November 2025) unter Menschen, die in der Pension beruflich tätig sind ergab, dass 75% aus „Freude an der Arbeit“ weiterhin tätig sind und für weniger als 25% das Zusatzeinkommen wichtig ist. Bei diesen überwiegen Frauen, die eine sehr geringe Pension haben und von Altersarmut gefährdet sind (also von einer „Flat Tax“ nicht profitieren könnten).
Um die Motivation für Arbeiten im Alter zu steigern, wäre es vielmehr wichtig, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer:innen ihrer Arbeit gerne nachgehen können und auf Grund ihrer Erfahrung Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben.     

Für die „gedeckelte“ Pensionserhöhung 2026:

Wir unterstützen die Vorgangsweise der Regierung für die Pensionserhöhung 2026: die „unteren 70% der Pensionen“ werden um die Inflationsrate erhöht, die höheren Pensionen erhalten nur einen Fixbetrag (der geringer als die Inflationsabgeltung ist). In schwierigen Zeiten müssen Personen mit höherem Einkommen stärker zur Finanzierung der Staatsausgaben herangezogen werden als solche mit niedrigem Einkommen, das entspricht der christlichen Soziallehre.

• Förderung des Ehrenamtes: Wir begrüßen die Wertschätzung des Ehrenamtes im Regierungsprogramm (im Abschnitt „Gesellschaft und Zusammenleben“). Dafür sollten sozial aktive Vereine durch die öffentliche Hand gefördert werden, insbesondere durch die Übernahme von Haftpflicht- und Unfallversicherung für die ehrenamtlich Tätigen.

• Alte Menschen sind auch dann noch wertvoll, wenn sie nicht mehr arbeiten können: 

Städte und Dörfer werden sicherer, wenn dort viele alte Menschen (mit oder ohne Hund) spazieren gehen oder auf einer Bank sitzen. Sie zeigen, dass auch Personen, die nicht mehr im engeren Sinn leistungsfähig und aktiv sein können, Wert haben – eine wichtige Erfahrung gerade auch für Kinder und Jugendliche. Wir unterstützen die im Regierungsprogramm unter „Generationengerechtes Zusammenleben“ angeführten Maßnahmen.
Insbesondere die Errichtung von Flächen und Räumen für konsumfreie Aufenthalte mit seniorengerechten Sitzgelegenheiten und WC-Anlagen erscheint uns wichtig, dadurch werden Orte lebendiger – nicht nur für Senior:innen. Ein entsprechender Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel muss dafür sorgen, dass alte Menschen noch mobil bleiben (ein wichtiges Mittel gegen Vereinsamung!), wenn sie nicht mehr Auto fahren können.     

• In Würde krank sein und sterben können: 

Für die Pflege kranker und sterbender Menschen müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Neue Wohnformen – zum Beispiel für Menschen mit Demenz - sollten frühzeitig gefördert werden. Wichtig ist, dass pflegende Angehörige besser geschützt und ihre Leistung für die Gesellschaft anerkannt werden, zum Beispiel durch die Anrechenbarkeit der Zeiten für die Pflege von Angehörigen für die Pension. Durch das HosPal Fonds-Gesetz gibt es Mittel für die spezialisierte Hospiz-und Palliativversorgung. Es ist eine herausfordernde Aufgabe, dass diese Mittel auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern, bei Hausärzten und Sozialsprengeln wirkungsvoll ankommen. Es darf nicht sein, dass es – wie bereits in Deutschland - „privilegiertes“ Sterben für wenige Menschen in Hospizen gibt und das „normale“ Sterben für viele überall sonst.

 

Teil 3: Menschen im Erwerbsleben 

Teil 3.1 Gesundheitspolitik mit sozialer Verantwortung

Gesundheitsversorgung ist Teil der sozialen Ordnung; die politische Gemeinschaft trägt dafür Verantwortung. Wir erkennen an, dass im Regierungsprogramm wichtige Ziele formuliert sind, die diesem Anliegen Rechnung tragen. Folgende Punkte sind uns besonders wichtig:

 

  • ·      Solidarische Gesundheitsversorgung für alle sichern
    Der Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung muss für alle Menschen gewährleistet bleiben. Die Finanzierung des Gesundheitssystems soll weiterhin nach dem Prinzip der Solidarität erfolgen: Alle tragen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Versorgung im Krankheitsfall bei. Eine Einschränkung der Versorgung auf eine sogenannte „Basisversorgung“ für Asylwerberinnen und Asylwerber lehnen wir ab. Ein solche Absichtserklärung ist ethisch nicht vertretbar und sowohl sozial- als auch gesundheitspolitisch problematisch. 

 

  • ·       Vernetzung zwischen den Versorgungssäulen ausbauen und Koordination auch finanziell anerkennen
    Koordination, Fallbesprechungen und Abstimmungsgespräche zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und verschiedenen Disziplinen und Berufen sind zentrale Voraussetzungen guter Versorgung. Es braucht verbindlichere und stärkere Kooperationsstrukturen zwischen intramuraler und extramuraler Versorgung, zwischen Fachdisziplinen und zwischen allen Berufsgruppen im Gesundheitssystem.  Vernetzung darf nicht vom Zufall oder vom persönlichen Engagement Einzelner oder der Dominanz einzelner Berufsgruppen abhängen.
    Das kostet Zeit und erfordert Kompetenz. Deshalb müssen Vernetzungsgespräche und koordinierende Leistungen im Gesundheitssystem finanziell abgegolten werden und Stellen dafür vorgesehen werden. Ein bewährtes Beispiel aus anderen Ländern sind Community Nurses. Auch in Österreich gibt es dafür erste Ansätze, die unbedingt gefördert werden sollten.  

 

  • ·       Digitalisierung sinnvoll nutzen
    Digitalisierung soll die Versorgung verbessern, nicht nur Bürokratie verlagern. Sie muss der besseren Vernetzung, der raschen Information und der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten dienen. Zudem braucht es digitale Informationsanlaufstellen für unterschiedliche Alters- und Personengruppen als niederschwellige erste Orientierung im Versorgungssystem.  

 

  • ·       Gemeindenahe und nachgehende Versorgung stärken
    Versorgung soll wohnortnah, aufsuchend und so organisiert sein, dass stationäre Aufenthalte nach Möglichkeit vermieden werden können. Durch abgestimmte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe kann mehr Lebensqualität, mehr Selbstbestimmung und zugleich ein sinnvollerer Einsatz von Ressourcen und berufsspezifischen Leistungen erreicht werden kann. Solche Ansätze sollten gezielt ausgebaut werden.Wie sinnvoll eine solche Ausrichtung ist, zeigt das Beispiel der „Integrierten Palliativbetreuung zu Hause und im Pflegeheim“, das in Tirol entwickelt wurde. Schwer kranke Menschen wollen ihre letzte Lebenszeit meist daheim verbringen. Das ist möglich, wenn medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung gut koordiniert und flexibel verfügbar ist und abgegolten wird. Wo solche Strukturen fehlen, kommt es häufig zu volkswirtschaftlich wesentlich teureren Krankenhausaufenthalten, die nicht nötig sind und keinen Nutzen haben. Das Programm der integrierten Palliativbetreuung zeigt, dass eine bessere Abstimmung zwischen Hausärztinnen und Hausärzten, Hauskrankenpflege, Pflegeheimen sowie spezialisierten Palliativteams personenzentrierte Gesundheitsleistungen ermöglicht und zugleich zu einem sinnvolleren Mitteleinsatz führt.

 

  • Gesundheit und soziale Gerechtigkeit
    Armut macht krank, und Krankheit ist ein Risikofaktor für Armut. Gesundheitspolitik darf daher nicht von Sozialpolitik getrennt werden. Die sozialen Determinanten von Gesundheit - Einkommen, Bildung, Wohnen, Arbeit und der gerechte Zugang zu Versorgung - müssen auch von der Gesundheitspolitik ernst genommen werden. Sie entscheiden wesentlich über Gesundheitschancen.
    Gesundheitspolitik darf nicht primär unter dem Blickwinkel kurzfristiger Kostendebatten oder als Symbolpolitik betrieben werden. Notwendig ist eine Politik, die Solidarität stärkt, Versorgung vernetzt und gemeindenahe Unterstützungsstrukturen ausbaut. Die Qualität eines Gesundheitssystems zeigt sich unter anderem daran, wie verletzliche Menschen versorgt werden: schwer Kranke, Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und auch Menschen, die in unserem Land Schutz suchen. Gerechtigkeit ist die Basis sozialer Stabilität; diese Stabilität ist Voraussetzung für eine demokratische und friedensfähige Gesellschaft. 

Teil 3.2 Verteidigungspolitik  

  • Ächtung des Krieges 
    Wir sind besorgt über die weltweit wachsende militärische Aufrüstung und eine politische Sprache, die Sicherheit zunehmend mit Kriegstauglichkeit und der Verfügbarkeit von militärischen Kapazitäten gleichsetzt. Österreich muss sich international für die Ächtung kriegerischer Handlungen einsetzen  
  • Auch gewaltfreien Widerstand vorbereiten 
    Es ist wichtig, Formen der Verteidigung vorzubereiten, die das menschliche Leben respektieren, wirksam und nachhaltig sind. Gewaltfreier Widerstand und war historisch vielfach wirksam. Wie der militärische Widerstand muss auch der gewaltfreie ausreichend vorbereitet und eingeübt werden. Er erfordert, dass die Menschen in einem angegriffenen Land solidarisch sind, Klarheit haben hinsichtlich dessen, was verteidigt werden soll (zum Beispiel persönliche Freiheit, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Demokratie, …) und bereit sind, längere Zeit einfach zu leben.In dem 2024 auch auf Deutsch erschienenen Buch „Warum ziviler Widerstand funktioniert“ (2024) ( https://www.nomos-shop.de/de/p/warum-ziviler-widerstand-funktioniert-gr-978-3-7560-1817-8 )  weisen die amerikanischen Politikwissenschaftlerinnen E. Chenoweth und M. Stephan nach, dass in den vergangenen Jahrzehnten gewaltfreier Widerstand erfolgreicher und nachhaltiger war als gewaltsamer.  
    Es wäre daher nicht zu verantworten, diese Alternative zur militärischen Verteidigung nicht vorzubereiten und einzuüben.   
  •  Maßnahmen in der Demokratiebildung erweitern
    Wir begrüßen es, dass im Regierungsprogramm 2025 im Abschnitt „Wehrhafte Demokratie“ Maßnahmen in der Demokratiebildung, der Stärkung unserer Diskussionskultur sowie der Wissenschaftsfreundlichkeit zur aktiven Bekämpfung von Propaganda und Desinformation gefordert werden. Das muss ergänzt werden durch Maßnahmen zur Stärkung des uneingeschränkten Bekenntnisses zu den Menschenrechten (entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948), und des sozialen Zusammenhaltes. Wenn die Einkommensschere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, wenn große Teile der Bevölkerung in Armut leben oder armutsgefährdet sind und kleine Teile übergroßen Reichtum anhäufen, dann wird jede Art von Widerstand schwierig.   

 

  • Resiliente Wirtschaftsstrukturen in der EU aufbauen
    Wir begrüßen auch den geplanten Aufbau einer gesamtstaatlichen Notfallvorsorge und die geplante Förderung von resilienten Wirtschaftsstrukturen. Es darf nicht wieder vorkommen, dass Österreich von den Gaslieferungen eines Staates, der einen Angriffskrieg führt, jahrelang abhängig (und durch die entsprechenden Zahlungen mitverantwortlich für den Krieg) ist. Die regionale Versorgung innerhalb der EU mit Lebensmitteln, Energie, Medikamenten und Informations- und Kommunikationstechnologie muss ausgebaut und gesichert werden. Für den Notfall muss eine Prioritätenliste für die Zuteilung von Energie erstellt werden, dabei müssen an erster Stelle die Grundbedürfnisse der Menschen wie Nahrung, Heizung, Kleidung, medizinische Versorgung und wichtige Kommunikationsmittel (z.B.  Radio, Telefon) stehen und ganz am Ende Luxusgüter. Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverschwendung sollten auch außerhalb von Notfällen ergriffen werden.  
  • Schutz vor Raketen, Drohnen und Cyber-Angriffen
    Verteidigungsmaßnahmen, die nicht gegen Menschen gerichtet sind, sind mit gewaltfreier Verteidigung vereinbar. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau eines Schutzschildes (auf EU-Ebene) gegen Raketen und Drohnen, der Schutz vor Cyber-Angriffen und vor Falschinformation. Bei den letzteren sollte sich Österreich besonders engagieren und damit auch die Partner in der EU unterstützen.  
  •  Engagement in der Diplomatie stärken
    Österreich sollte bekannt werden als Land, das sich in internationalen Organisationen für Frieden, Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte und weltweite Abrüstung einsetzt, bei Konflikten diplomatische Vermittlung anbietet und bereit ist, erhebliche Mittel in die Entwicklungszusammenarbeit zu investieren. Wir begrüßen, dass Österreich sich wieder um einen nicht ständigen Sitz im Sicherheitsrat der UNO beworben hat und gewählt wurde. Diese Funktion sollte auch in oben genannter Hinsicht genutzt werden.   

 

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