Eherechtliche Angelegenheiten

Neben den gerichtlichen nimmt das Diözesangericht Innsbruck - in Personalunion - auch die verwaltungsrechtlichen Agenden der „Stabsstelle Generalvikar - Eherechtliche Angelegenheiten“ wahr. Unter dieser Rücksicht ist das Diözesangericht Innsbruck im Auftrag des HH Generalvikars von Innsbruck zuständig für

  • alle Fragen der Administration geplanter (Stichwort: Trauungsprotokoll im Matrikenleitfaden 2021 und Matrikenleitfaden-Formularteil) sowie erfolgter kanonischer Trauungen (ausgenommen Ehevorbereitungskurse und Fragen der Beurkundung bzw. Matrikulierung)
  • die Gewährung notwendiger Dispensen, Erlaubnisse, Erklärungen und Bestätigungen, soweit der für die Administration der jeweiligen Eheschließung zuständige Pfarrer diese nicht gewähren bzw. erteilen kann
  • die Verfahren zur Lösung einer von zwei ungetauften Brautteilen kanonisch gültigen geschlossenen Ehe zu Gunsten des Glaubens des nachfolgend getauften Ehepartners („Privilegium Paulinum“-Verfahren)
  • die Verfahren zur Heilung kanonisch ungültig geschlossener Ehen „in der Wurzel“ durch den HH Diözesanbischof („Sanatio in radice“)
  • die Schulung und praktische Beratung haupt- und ehrenamtlicher MitarbeiterInnen in Fragen des kirchlichen Eherechts

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