Zweckwidmung Kirchenbeitrag

Ich beantrage, dass 50 % meiner Kirchenbeitragszahlungen an die Diözese Innsbruck
folgendem Widmungsempfänger zugutekommen

Die Zweckwidmung gilt für die Einzahlungen eines Jahres. Bitte führen Sie das gewünschte Jahr an. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung kann die Widmung auch für Folgejahre (insgesamt max. drei Jahre) beantragt werden. Eine weitere Zweckwidmung bedarf einer neuerlichen Vereinbarung.

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