Verkauf von Firmabzeichen keine Aktion der Kirche
Wie in vergangenen Jahren verkaufen auch heuer Händler bei Firmungen in den Pfarren Firmabzeichen (Plakette mit weißer Masche zum Anstecken o.ä.). In der Meinung, dies sei eine Aktion der Pfarre bzw. der Kirche, die „einfach zur Firmung gehöre“ und deren Erlös evtl. einem guten Zweck zugute komme, lassen sich Eltern oder Paten durch das sehr bestimmte Auftreten von Verkäufern immer wieder zu einem Kauf drängen, den sie hinterher bereuen.
Die Diözese Innsbruck stellt dazu klar: Der Verkauf von Firmabzeichen hat grundsätzlich nichts mit der Pfarre bzw. Kirche zu tun. Der Kauf ist in keiner Weise verpflichtend. Händler müssten überdies eine Gewerbeberechtigung haben. In diesem Fall weist ihnen die Gewerbebehörde einen Standplatz zu. Verkaufen im freien Umhergehen ist nicht erlaubt. Der Verkauf auf kircheneigenem Grund ist ohne Zustimmung der Pfarre überhaupt nicht gestattet und gilt als Besitzstörung. Einen Verkauf auf dem Friedhof gestattet die Behörde nie.