Regierung verdoppelt Absetzbetrag für Kirchenbeitrag

Die Regierung verdoppelt den Höchstbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages. Künftig können bis zu 400 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Die Regierung verdoppelt den Höchstbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages. Das haben SPÖ und ÖVP auf ihrer Klausurtagung am Semmering beschlossen. Künftig können Kirchenmitglieder bis zu 400 Euro ihres Kirchenbeitrags pro Jahr absetzen, kündigte Vizekanzler Michael Spindelegger an. Die Regelung gilt ab dem Veranlagungsjahr 2012. "Das ist ein klares Signal an jene, die Kirchenbeiträge zahlen", sagte der ÖVP-Parteichef. Bisher war die Kirchenbeitrags-Absetzbarkeit mit 200 Euro gedeckelt.

Einen "großen Dank an die Regierung im Namen der rund 3,7 Millionen kirchenbeitragszahlenden Katholiken sowie der evangelischen und altkatholischen Christen" sprach Kardinal Christoph Schönborn aus. In einer ersten Reaktion betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz gegenüber "Kathpress", dass "die Regierung mit der Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ein starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft setzt."

Kardinal Schönborn  bestätigte, dass er in den letzten Wochen "im Wissen der evangelischen und altkatholischen Kirche" mit der Regierung "intensive Gespräche" geführt habe. "Dabei konnten die positiven Auswirkungen des Kirchenbeitrags für Staat und Gesellschaft zur Sprache kommen", sagte der Kardinal, der seinen politischen Gesprächspartnern "für das konstruktive Eingehen auf die Argumente der christlichen Kirchen" dankte. Eine entscheidende Rolle hätten dabei sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch Vizekanzler Michael Spindelegger und "besonders die neue Finanzministerin Maria Fekter" gespielt, so Kardinal Schönborn.

Haupteinnahmequelle der Kirchen 

Die Verdoppelung des Absetzbetrages beim Kirchenbeitrag wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 umgesetzt. Wie im Vorfeld der Regierungsklausur erwartet, soll dabei auch der Katalog für die Spendenabsetzbarkeit ab 2012 um Spenden für den Umweltschutz, Tierheime und die Feuerwehr erweitert werden.

Die jährlich rund 395 Millionen Euro an Kirchenbeiträgen sind die finanzielle Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche in Österreich. Die Beiträge der Kirchenmitglieder machen in allen Diözesen den "Löwen-Anteil" der zur Verfügung stehenden Budgets aus und ermöglichen damit das flächendeckende Seelsorge-, Sozial- und Bildungsangebot der Kirche. Steuerlich begünstigt sind die Kirchenbeiträge von Mitgliedern der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche in Österreich.

In der katholischen Kirche wird der Kirchenbeitrag über Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Er beträgt 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von 50 Euro. Hinzu kommen, je nach den Lebensumständen der Kirchenmitglieder, diverse individuelle Ermäßigungen, etwa für Alleinverdiener, Kinder, Senioren oder bei außergewöhnlichen Belastungen.

Die steuerliche Geltendmachung des Kirchenbeitrags erfolgt über das Finanzamt. Sie geschieht bei Arbeitnehmern im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und bei Selbständigen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Bei der Steuererklärung muss lediglich die Höhe des Kirchenbeitrags bis künftig maximal 400 Euro als "Sonderausgabe" angegeben werden. Ein Beleg darüber ist nicht an das Finanzamt zu schicken.

Regierung verdoppelt Absetzbetrag für Kirchenbeitrag