Pastoralrat diskutiert Aufgaben von Leitung

In seinem kürzlich stattgefundenen periodischen Treffen beschäftigte sich der Pastoralrat der Diözese mit dem Thema: "Führen und Leiten in der Seelsorge? Wie kann das gelingen und worauf ist zu achten?"

In seinem Einleitungsreferat ging P. Gernot Wisser SJ auf die verschiedenen Modelle und Theorien von Leitung und Führung ein. Als Unterscheidung und Worterklärung wurde Leiten als Management definiert und Führung als Personalführung. In einer Diskussion und Workshops gingen die Delegierten zum Pastoralrat eingehend auf die Thematik ein. Bischof Hermann regte an, sich mit dem vor kurzem veröffentlichten Perspektivenpapier der Diözese vertiefend auseinanderzusetzen.

Zudem wünschte sich Glettler ein entspannteres und konstruktiveres Zueinander von Laien und Priestern, die Wortwahl spiele dabei eine große Rolle. Ein weiterer Punkt sei die Besinnung auf die großen Perspektiven: zuerst Evangelisation!

Bischof Hermann ermutigte dazu, Leitungsaufgabe bewusst wahrzunehmen. Und weiter: „Leiten heißt bevollmächtigen, nicht dominieren. Leiten heißt dienen, um das Gemeinwohl zu verstärken und die eigene Person zurückzustellen. Leiten heißt auch, die Vision und das Ziel im Auge behalten und Widerstände auszuhalten.

Der Pastoralrat ging abschließend auf die Weiterbildungsangebote der Diözese ein. Diese sollten in einem zu bildenden Arbeitskreis überprüft und ausgebaut werden. Der Pastoralrat ermunterte, eine Plattform für Best-practice-Beispiele zu schaffen. Die Öffentlichkeitsarbeit dieses Rates für den Bischof soll verstärkt werden.

Das nächste Treffen des Pastoralrates findet am 11./12. Oktober 2019 im Bildungshaus St. Michael statt.

  

Was ist der Pastoralrat? 

Der Mitglieder des Pastoralrats der Diözese (Kleriker und Laien, Hauptamtliche und Ehrenamtliche) tagen dreimal pro Jahr. Sie unterstützen beratend und mitverantwortend den Bischof in seinem Leitungsamt. Sie erheben und beraten die seelsorgliche Situation in der Diözese und koordinieren pastorale Aktivitäten. Sie helfen mit, diözesane Richtlinien und Stellungnahmen zu erarbeiten in pastoralen Fragen und in Fragen, die die Aufgaben der Kirche in der Gesellschaft betreffen. Die Funktionsperiode des Pastoralrates ist mit jener der Pfarrgemeinderäte gekoppelt.