Kirche und Corona: Alles neu im Mai?

Die Erleichterung ist groß, dass nun erste Schritte zur Lockerung der strikten Corona-Beschränkungen gesetzt werden können. Die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu in Abstimmung mit der Bundesregierung eine Rahmenordnung zur stufenweisen Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai erlassen.

„Die Rückkehr zu den vertrauten Formen des kirchlichen Lebens wird leider nicht so schnell möglich sein, wie wir es alle im Herzen haben", so eine Passage aus dem Hirtenwort der Bischöfe das mit der Verordnung veröffentlicht wurde. Darin werden die Gläubigen um Geduld und Rücksichtnahme im Sinne der gelebten Nächstenliebe gebeten. 

Ab 15. Mai 2020 ist das Mitfeiern von Gottesdiensten in den Kirchen möglich, allerdings müssen vorerst strikte Auflagen, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern, eingehalten werden. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl richtet sich nach der Grundfläche des Kirchenraumes und ist mit höchstens einer Person pro 10 m² beschränkt. Einschränkende Maßnahmen gelten auch bei Taufen und Trauungen, die mit einer Höchstzahl von 10 Personen gefeiert werden können. Beerdigungen am Friedhof können derzeit mit 30 Personen durchgeführt werden. Die Erstkommunionfeiern in der Diözese Innsbruck werden in der Regel frühestens im Herbst 2020 stattfinden und Firmungen auf das Jahr 2021 verschoben werden.

Auch in Zukunft wird die Hauskirche ein wichtiger Bestandteil unseres kirchlichen Lebens bleiben. Zum Mitfeiern der Gottesdienste über die Medien und das Internet wird weiterhin herzlich eingeladen. 

 

Weitere Infos zu den aktuellen Regelungen der Diözese Innsbruck unter www.dibk.at/coronavirus 

Ab 15. Mai dürfen Kirchen wieder ihre Tore für die Feier von Gottesdiensten öffnen. Foto: Wikipedia