Das Schulamt informiert: Gottesdienste und rituelle Feiern zum Schulstart
"Gemeinschaftsstiftende, soziale Aktivitäten, in denen das Miteinander im Vordergrund steht, sind – unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienebestimmungen – gerade für den Schulbeginn vorzusehen." Entsprechend dieser Anregung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sind Eröffnungsgottesdienste zum Schulbeginn möglich und zulässig.
Das Bischöfliche Schulamt der Diözese Innsbruck hat eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, um eine religiöse Feier in der Schule mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durchführen zu können:
https://www.dibk.at/Media/Organisationen/Schulamt/Schulpastoral
