Corona-Schutzmaßnahmen in der Diözese Innsbruck gültig ab Freitag, 24. Juli 2020

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie haben eine Anpassung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen notwendig gemacht. In Erweiterung der Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz gilt ab Freitag 24. Juli 2020 bis auf Weiteres:

 1)      Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher/innen also beim Betreten und Verlassen der Kirche.

2)      Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung.
3)      Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleibt unverändert - siehe Anhang.
 
Besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter ist zu achten.
Alle bis dato gesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin in allen Tätigkeitsbereichen der Diözese Innsbruck gültig.