Bischof Glettler: Einladung zu „Monat des Gebets“

Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie hat Bischof Hermann Glettler die Pfarrgemeinden der Diözese Innsbruck eingeladen, im November dem Gebet einen neuen Stellenwert geben.

Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie hat Bischof Hermann Glettler die Pfarrgemeinden der Diözese Innsbruck eingeladen, im November dem Gebet einen neuen Stellenwert geben. „Herzhaftes Beten befreit vom Geist der Verzagtheit. Auch unsere Gottesdienste können mit der 'verordneten' Schlichtheit und einer größeren Stille besondere Trost- und Friedensquellen sein“, so der Bischof. Er lädt dazu ein, Kirchenräume bewusst als „Orte des Gebetes" zu bewerben und mit Predigten, Pfarrblättern, Gebetshilfen sowie im persönlichen Gebet den November zu einem „Monat des Gebets“ zu machen. Glettler: „Gottes Geist schenkt genau das, was wir jetzt brauchen: Durchhaltevermögen, liebevolle Verbundenheit und Sorgfalt in all unserem Tun.“

  

Willkommensdienste in den Pfarren 

Unter noch strengeren Auflagen als bisher ist die Feier von Gottesdiensten auch im November möglich. Das geht aus der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz hervor, die seit 3. November bis vorerst 30. November gilt. In einer Aussendung an alle Pfarrgemeinden hat die Diözese Innsbruck noch einmal appelliert, die neuen Vorgaben penibel zu beachten. Seelsorgeamtsleiter Harald Fleißner hat die verstärkte Einrichtung von „Willkommensdiensten“ in den Pfarrgemeinden angeregt, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen bestmöglich zu gewährleisten. Viele Pfarrgemeinden hätten bereits sehr gute Erfahrungen damit gemacht „So können Fragen und Unklarheiten vor Ort geklärt und die Bereitschaft der Menschen zum Einhalten aller Sicherheitsmaßnahmen massiv erhöht werden“, weiß Fleißner.

 

Mehr Abstand, durchgängiger Mund-Nasen-Schutz 

Die neuen Vorschriften für die Feier von Gottesdiensten sehen mit 1,5 Metern einen noch größeren Abstand zwischen den Messbesuchern vor sowie das durchgängige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gemeinsames Singen der Gemeinde oder eines Chors ist derzeit nicht möglich. Die Kommunion wird ausschließlich als Handkommunion gereicht, der Empfang der Mundkommunion ist nicht mehr möglich.

Werden Gottesdienste im Freien gefeiert oder ins Freie übertragen, so gilt auch dort ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Regelungen gelten auch für die Feier von Begräbnisgottesdiensten. Am Friedhof und in Aufbahrungshallten dürfen sich jedoch den staatlichen Vorgaben entsprechend nur bis zu 50 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Feier von Taufen, Trauungen, Erstkommunion oder Firmung ist im November nicht möglich, bereits angesetzte Feiern müssen verschoben werden.