Arbeitsauftrag von Dreierkommission Martinsbühel nach Zwischenbericht ausgeweitet

Land und Diözese Innsbruck geben Gesamtschau von Einrichtungen in Auftrag

Eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse im Mädchenheim Martinsbühel – das war der Auftrag, den die Tiroler Landesregierung und die Diözese Innsbruck an die „Dreierkommission Martinsbühel“ gerichtet haben. Nachdem diese im März ihre Arbeit aufgenommen hat, liegt nun ein Zwischenbericht vor, wonach es Bedarf für eine Untersuchung weiterer Einrichtungen gibt: „Gerade weil es bei der Aufarbeitung der Vorkommnisse in Martinsbühel um die Beleuchtung jener Strukturen geht, die solche Geschehnisse überhaupt erst ermöglichen, sind wir mit der Kommission übereingekommen, alle nicht-öffentlichen und konfessionellen Heime in einer Gesamtschau darzustellen, die in der bisherigen, vom Land Tirol bzw. den Ländern Tirol und Vorarlberg finanzierten Aufarbeitung der Jugendfürsorge und Heimerziehung nicht berücksichtigt wurden“, erklären LH Günther Platter, LRin Gabriele Fischer und Diözesanbischof Hermann Glettler.

Durch die Ausweitung des Arbeitsauftrags der Kommission soll eine systematische Zusammenschau ermöglicht werden, was in den unterschiedlichen Tiroler Erziehungs- und Pflegeheimen vorgefallen ist, wer für die Zuweisung, Begleitung und Kontrolle verantwortlich war und vor allem, unter welchen Bedingungen in den entsprechenden Institutionen gearbeitet werden musste. „Bei der Gründung der Martinsbühel-Kommission haben wir uns zu einer ehrlichen, schonungslosen und ganzheitlichen Aufarbeitung der damaligen Lebensbedingungen für die in den Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen ausgesprochen – und daran halten wir fest“, sind sich LH Platter, LRin Fischer und Diözesanbischof Glettler einig. Und Glettler ergänzt: „Mit dieser ausführlichen Zusammenschau kann ein für alle Beteiligten herausforderndes und mit einem deutlichen Versagen belastetes Kapitel Tiroler Landes- und Kirchengeschichte zumindest zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden.“

Für die Erweiterung des Arbeitsauftrags der Kommission werden vom Land Tirol und der Diözese Innsbruck zusätzliche Finanzmittel im Ausmaß von je 125.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Link zum Zwischenbericht der „Dreierkommission Martinsbühel“: https://admin.landeszeitung.at/landeszeitung/site-files/703/uploads/Zwischenbericht_KommissionMartinsboOhel.pdf

Eine Medieninformation des Landes Tirol.