Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat der Pfarre Rietz

Der Pfarrkirchenrat einer Pfarre ist für das „weltliche“ Bestehen einer Pfarre verantwortlich. Der Pfarrökonom als Vorsitzender ist vom Pfarrer beauftragt und bevollmächtigt sich um die wirtschaftlichen Belange zu sorgen und diese zu organisieren.
Dabei geht es in erster Linie um die Eigentumsverwaltung und die kirchliche Vermögens- und Finanzverwaltung. Es muss jedes Jahr ein Haushaltsplan erstellt werden, dessen Einhaltung während des Jahres überwacht werden muss.
Sämtliche Geldbewegungen müssen aufgezeichnet, sprich verbucht werden, um am Jahresende in die Kirchenrechnung übernommen werden.
Bauangelegenheiten aller Art, Neu-, Zu- und Umbauten, Restaurierungen, Sanierungen und Investitionen ab einem bestimmten Betrag können in einer Pfarre nur vom Pfarrkirchenrat und unter Beachtung des Kirchenrechts und der Denkmalschutzbestimmungen genehmigt werden.
Dieser ist natürlich auch dafür verantwortlich, dass die Mittel für die beschlossenen Maßnahmen beschafft werden können.
Bei sämtlichen Beschlüssen hat der Kirchenrat auch darauf Bedacht zu nehmen, die Bedürfnissen der einzelnen pfarrlichen Organisationen und Gruppen, in erster Linie dem Pfarrgemeinderat zu berücksichtigen.