Verteilaktion der Jungschar der Diözese Innsbruck zum Tag der Kinderrechte

Die Katholische Jungschar (KJS) Österreichs hat zum heutigen UN-Tag der Kinderrechte zahlreiche Aktionen abgehalten. In Innsbruck wurde eine Verteilaktion dem Schwerpunktthema Kinderrechte gewidmet.

Mit einer Verteilaktion beim Innsbrucker Hauptbahnhof hat die Katholische Jungschar der Diözese Innsbruck in den Morgenstunden des Internationalen Tags für Kinderrechte auf den Artikel 27 besonders aufmerksam gemacht. Der Bevölkerung wurde die Botschaft mit einem kleinen Frühstückssackerl überreicht.

Die Vermittlung der Kinderrechte und der Einsatz dafür zählt zu den Schwerpunkten der Arbeit der Katholischen Jungschar der Diözese Innsbruck. „Wir nehmen deshalb jährlich diesen Tag zum Anlass, die Kinderrechte bewusst in die Öffentlichkeit zu tragen“,  so Bildungsreferent Andreas Winterle. Dabei stand dieses Jahr der Artikel 27 der Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. Dieser Artikel besagt, dass jedes Mädchen und jeder Bub das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard haben. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es in prekären Situationen Hilfs- und Unterstützungsprogramme gibt. „Unter dem Slogan ‚genug für alle! ‘, stärkten wir den Inhalt des Artikels“, so Winterle.

 

Gleiche Chancen für alle Kinder in Österreich 

Die Jungschar in Österreich fordert gleiche Chancen für alle Kinder in Österreich, unabhängig von sozialem Status, Familienform oder Herkunft der Eltern, denn es sei "genug für alle da". Wenn in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, trotzdem 18 Prozent der Wohnbevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind, sei das ein Skandal, hieß es in einer Aussendung. 

Kinderarmut habe in Österreich viele Gesichter: "Etwa die Wohnung nicht ausreichend heizen können, kein Taschengeld bekommen, nicht auf Urlaub fahren können, nicht genug Geld für Nahrungsmittel haben, keine passende oder der Jahreszeit entsprechende Kleidung kaufen können, nicht auf Schulausflug mitfahren können oder in einer zu kleinen Wohnung leben."

Der 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention sind mehr Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beigetreten als jeder anderen Konvention. Zuletzt haben auch Somalia und der Südsudan im Oktober 2015 den Vertrag ratifiziert. Österreich, einer der Erstunterzeichnerstaaten von 1990, hat 2011 acht - von insgesamt 43 - Paragraphen der Konvention im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verankert. Erstmals war Kinderarbeit hierzulande 1842 unter ein - freilich lückenhaftes - Verbot gestellt worden, wobei es bis heute Ausnahmen gibt, etwa im Theater- und Showbereich.

VertreterInnen der Katholischen Jungschar der Diözese Innsbruck lenkten am heutigen UN-Tag der Kinderrechte bei einer Verteilaktion auf dem Innsbrucker Hauptbahnhof den Fokus auf Kinderarmut. Foto: Kath. Jungschar Innsbruck