JJ - Alternative Leistungsbewertung

Liebe Religionslehrerinnen, liebe Religionslehrer! 

An vielen Volksschulen hat sich die verbale Leistungsbeurteilung gut bewährt und etabliert. Diesem Prozess möchte sich der Religionsunterricht nicht entziehen. Zugleich ist zu bedenken, dass eine Religionsnote nur begrenzt Auskunft über Lernprozesse und Lernfortschritte geben kann.

Dabei erlebe ich an den Schulen ein großes Spannungsfeld zwischen sehr differenzierten Ausformulierungen einerseits und eher verkürzenden Beschreibungen andererseits.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es seitens des Bischöflichen Schulamtes keine verbindlichen Richtlinien bezüglich der Formulierungen verbaler Leistungsbeurteilung gibt. Es liegt in der Verantwortung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den Schulen, die verbale Beurteilung zu formulieren.

Als Hilfestellung verweise ich auf einen Link auf unserer Homepage. Vielleicht ist eine Formulierung dabei, die euren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Wichtig ist auch, die Formulierung im Team der ReligionslehrerInnen, der LehrerInnen und mit der Schulleiterin/dem Schulleiter zu besprechen.

Einen herzlichen Dank an die ReligionslehrerInnen, die Formulierungen weitergegeben haben.

Ich denke, dass im Nachdenken über die Kompetenzen, die SchülerInnen entwickeln sollen, sich auch der Blick auf den Religionsunterricht verändert: Was ist im Religionsunterricht lernbar, was nicht? Was kann ich bewerten/beurteilen, was nicht?

Ich hoffe, dass wir durch die verbale Beurteilung diesen Umstand besser berücksichtigen können. 
Mit besten Grüßen, Judith Jetzinger  (Innsbruck, 18. 5. 2016)