Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist für die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarre zuständig, z.B. in Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten.

Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden vom zuständigen Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, der in der Folge die Bestellung vornimmt. Näher geregelt sind die Agenden des Pfarrkirchenrates durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und durch das Kirchenrecht.

Der Stamser Pfarrkirchenrat besteht momentan aus folgenden 5 Mitgliedern: Abt German Erd (Vorsitzender), Rainer Zangerl (stellvertr. Vorsitzender), Luzia Gruber, Josef Perkhofer und Heinrich Mair. Die Funktionsperiode dauert bis 31.12.2027.

Kontakt: Rainer Zangerl unter pfarrkirchenrat@pfarrestams.at