Kommissionsmitglieder der „Dreier-Kommission“ Martinsbühel stehen fest

In Abstimmung mit der Diözese Innsbruck hat die Tiroler Landesregierung eine unabhängige Dreier-Kommission zur restlosen Aufklärung der Vorfälle in Martinsbühel festgelegt, nun stehen die Mitglieder der Kommission fest. Wir geben die diesbezügliche Pressemitteilung des Landes Tirol wider:

Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 29.1.2019 wurde in Abstimmung mit der Diözese Innsbruck die Einrichtung einer unabhängigen Dreier-Kommission zur restlosen Aufklärung der Vorfälle in Martinsbühel angeregt. Nachdem vor wenigen Tagen bereits die Vorsitzführung durch die Psychotherapeutin und Supervisorin Dr.in Margret Aull bekannt gegeben wurde, stehen nun auch die weiteren Mitglieder der Kommission fest.

So werden Univ.-Prof. Mag. Dr. Dirk Rupnow, Historiker am Institut für Zeitgeschichte und Dekan der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, die Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Elisabeth Harasser, der Leiter des Diözesanarchivs Dr. Martin Kapferer, der Vorsitzende der unabhängigen Diözesankommission für Opferschutz und Ltd. Oberstaatsanwalt i.R. Dr. Eckart Rainer sowie die Pädagogin Sr. Judit Nötstaller SSND (School Sisters of Notre Dame) ihre Fachexpertisen in die Kommission einbringen.

Die Mitglieder der Dreier-Kommission wurden in enger Abstimmung von den drei Institutionen Land Tirol, Diözese und Orden entsandt. Aufgabe der Kommission wird es sein, die bereits vorliegenden Informationen, Erkenntnisse und Ergebnisse zusammenzutragen, zu sichten und vor allem hinsichtlich des Benediktinerinnen-Ordens zu ergänzen. Im Ergebnis sollen eine Gesamtschau sämtlicher Erkenntnisse und eine Bewertung im historischen Kontext sowie weiterführende Empfehlungen zur Prävention und Verhinderung von Missbrauchsfällen erfolgen. Die Mitglieder der Kommission sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit der Verschwiegenheit verpflichtet.

Aktuell wird gerade der Termin für die konstituierende Sitzung abgestimmt. Dieser wird zeitnah bekannt gegeben. Einen ersten Zwischenbericht zu ihrer Tätigkeit will die ExpertInnenkommission im Sommer 2019 vorlegen. Sollten im Zuge des Aufklärungsprozesses weitere Fachexpertisen benötigt werden, so werden diese jedenfalls zum gegebenen Zeitpunkt durch die Kommission eingeholt.